Vorsicht: Schwarzbauten im Garten können teuer werden!

Nicht nur Schwarzhören und -sehen kommt einen teuer zu stehen. Auch die Folgen eines klammheimlich errichteten Gewächshauses haben schon manches Mal für großen Kummer in der Haushaltskasse gesorgt. Die einmal erteilte Baugenehmigung für das Wohnhaus auf dem Baugrundstück reicht nämlich keinesfalls aus, um später nach eigenem Ermessen noch eine Gartenlaube und das Baumhaus für die lieben Kleinen zu errichten; geschweige denn, den schon immer herbeigesehnten Schwimmteich auch gleich noch mit anzulegen.

Digital ausgespäht

Über einige der Folgen von Schwarzbauten, die seitens der Landesbaubehörden mit empfindlichen Strafen geahndet werden, hatten wir gerade in einer News-Meldung vom April berichtet. Viele der betroffenen Bauherren wiegen sich in trügerischer Sicherheit, da sich bei ihnen bisher nie jemand vom örtlichen Bauamt zur Grundstücksinspektion angemeldet hatte. Ein fataler Fehler! Denn die Behörden haben technisch längst aufgerüstet und entdecken den vorher nicht genehmigten Anbau oder die Dachaufstockung heutzutage ganz bequem von ihrer Amtsstube aus.

Digitale Onlinedienste wie Google Street View oder Google Maps machen solche Beobachtungen völlig kostenneutral möglich. Seit einigen Jahren nutzen die staatlichen Behörden sogar Drohnen mit Hochleistungskameras zum Aufspüren von Schwarzbauten, die den Luftraum – im Winter, wenn die Bäume laubfrei sind – systematisch und flächendeckend auf bauliche Veränderungen abscannen. Wird ein illegaler An- oder Umbau entdeckt, erhält der Grundstückseigentümer ein Luftbild, dem die amtliche Aufforderung beigefügt ist, dass er den Bau entweder nachgenehmigen lässt oder zeitnah zurückbaut, also abreißt. Nicht selten enthält die Post vom Amt zusätzlich eine vorbereitete Zahlungsaufforderung, sodass die fehlende Baugenehmigung im Nachhinein neben den unnötigen Kosten auch viel Zeit und Ärger verursacht.

Ärger mit dem Baumhaus

Oft sind es jedoch auch besonders mitteilungsbedürftige Personen aus der Nachbarschaft, die dafür sorgen, dass „merkwürdige Bauaktivitäten“ aus deren Umfeld an die zuständige Abteilung im Amt übermittelt werden. Aber auch wenn die Beziehung zu den Anrainergrundstücken freundschaftlich ist, sollten Bauwillige rechtzeitig vor dem Beginn einer jeden genehmigungspflichtigen Bautätigkeit für die erforderliche Bestätigung sorgen.

Für den Fall, dass es sich bei dem neuen Bauprojekt um ein Baumhaus handeln wird, haben wir die richtige Vorgehensweise mit den Behörden und viele andere rechtliche Aspekte bereits in unserem Artikel Projekt Baumhaus zusammengefasst. Knackpunkt ist hier der Charakter des Baus: Spielgerät oder zusätzlicher Wohnraum? Diese Frage stellt sich immer wieder, besonders unter dem Aspekt, dass nicht in kindertypischen Maßen projektiert oder gebaut wurde. Entscheidend bei derartigen Streitigkeiten ist oftmals die Größe des Miniaturhäuschens. Als genehmigungsfreies Spielhaus anerkannt werden von der Justiz in der Regel nur solche Objekte, deren Eingangstür so klein ist, dass es erwachsenen Menschen beim Eintreten Probleme bereitet.

Gartenbauten vor Gericht

Hier noch einige jüngere Gerichtsurteile, die sich mit dem Thema Schwarzbauten auf dem eigenen Grundstück etwas tiefgründiger befassen:

  1. Recht rigoros eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in München (Aktenzeichen M 9 K 15.570): In diesem Fall ging es um ein Baumhaus, bei dessen Errichtung der Grundstücksbesitzer die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsrichtlinien zur nachbarlichen Grenze gleich völlig missachtet hatte. Mit Veranda, mehreren großen Fenstern und einem voluminösen Satteldach ausgestattet, waren die Bewohner von nebenan der Meinung, dass es sich hierbei keinesfalls nur um ein Spielgerät handeln würde, was dann auch der richterlichen Meinung entsprach. Da der Aufforderung nach Verkleinerung des Baumhauses nicht nachgekommen wurde, reagierte die Behörde mit dem Erlass einer Abrissverfügung.
  2. Beim Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 4 W 221/03) hatte man es mit einer besonders kreativen Umsetzung eines nicht genehmigten Anbaus zu tun. Ein Wohnungseigentümer hatte sein neues Gartenhaus auf seiner Dachterrasse errichtet, wovon die übrigen Hauseigentümer nicht übermäßig begeistert waren. Sie empfanden den Schwarzbau nicht nur als extrem störend, sondern auch als Wertminderung ihres gemeinsamen Domizils, was schließlich auch die Richter so sahen.
  3. Auch wer auf seinem Grundstück die alte Gartenhütte abreißt, um an gleicher Stelle ein schickes, neues Gartenhaus zu errichten, kann ohne eine Baugenehmigung richtig Ärger bekommen; selbst dann, wenn – wie bei einem Renterehepaar aus Thüringen – vom Bauausschuss der Heimatstadt eine Befürwortung des eingereichten Projektes vorliegt. Da die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung des Landratamtes jedoch fehlte, wurde jetzt – nach fast jahrzehntelanger Duldung – eine Rückbebauung der Anlage bis 30. Juni 2018 festgelegt. Der Behördenstreit begann bereits 2004, verschlang bisher mehr als 7.000 Euro an Anwaltskosten und hat mittlerweile die Instanzen beim Verwaltungsgericht in Weimar erreicht.

 

Bildquelle: © djae - Fotolia.com

Erzähl auch anderen davon

Verwandte Anleitungen