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Hallo kogs1, leider sind wir keine Rechtsberatung und können daher auch keine fundierte Auskunft geben. Aber in der Regel ist es Sache des Bauträgers, da Ihr ja die Wohnung von diesem bezieht. Welche Subauftragsnehmer er für den Bau hinzuzieht könnt Ihr ja nicht beeinflussen. Wenn der Bauträger euch diesen Parkett dann zur Auswahl gibt, muss er auch für die ordnungsgemäße Verlegung sorgen. So unsere subjektive Meinung. Wenn im Angebot allerdings nur ein "schwimmend" verlegter Belag oder verklebter (Weichbelag) inkludiert ist, dann müsst vermutlich Ihr den Aufpreis des Parketts zahlen. Wie gesagt, wir kennen leider nicht das Angebot welche Baustoffe inkludiert sind. Wenn von Parkett die Rede ist, dann sollte dieser unserer Meinung nach auch ordnungsgemäß verlegt werden. Das ist aber dann Sache des Bauträgers. Ich hoffe das hilft ein klein wenig. Viele Grüße

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