Pelletlager selber bauen - Die Anforderungen im Überblick
Hinweise zu diesem Artikel
Dieser Artikel fasst die wichtigsten Anforderungen an einen massiven Pellet-Lagerraum für Einfamilienhäuser zusammen. Das errichtete Pelletlager hat ein Fassungsvermögen von ca. 6 t. Es werden aber auch die Anforderungen an größere Pellet-Lager (10 - 40 t) diskutiert, nicht aber die von Großlagerräumen. Ebenfalls nicht Thema dieses Artikels sind Anforderungen an Fertiglager bzw. deren Aufstellungsort. Wichtig anzumerken ist, dass dieser Artikel die Einbeziehung von Fachleuten bei der Planung und Errichtung von Pelletlagern nicht ersetzt!
Die verlinkten Projekte zeigen Beispiele an Eigenleistungen, die unter fachmännischer Anleitung auch in Eigenregie durchgeführt werden können. Denn auch so kann ein großer Teil des Pelletlagers selber gebaut werden.
Die Frage nach der Größe
Auf der Suche nach einem geeigneten Lagerraum für Holzpellets muss zuerst einmal klar sein, wie groß dieser überhaupt werden soll. Das hängt aber von der benötigten Heizungsleistung ab, die sich wiederum nach dem Wärmebedarf des Gebäudes richtet. Abzulesen ist letzterer im Energieausweis und zwar als Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser. Alternativ kann natürlich immer der tatsächliche Verbrauch für die Berechnung herangezogen werden.
Im Mittel liegt ein energetisch gut modernisiertes Einfamilienhaus bei ca. 200 kWh/m²a. Passivhäuser liegen bei 40kWh/m²a und neue Einfamilienhäuser bei ca. 150 kWh/m²a. Das durchschnittliche Wohngebäude liegt bei ca. 300 kWh/m²a an Wärmebedarf. Wichtig ist, dass der Lagerraum möglichst den kompletten Jahresvorrat an Pellets fassen kann. Denn Mehrfachlieferungen, vor allem im Winter, treiben den Pellets-Preis nicht unwesentlich in die Höhe.
Steht der benötigte Wärmebedarf fest, kann das Pellet-Volumen sehr einfach berechnet werden. Als Beispiel dient uns ein energetisch modernisiertes Wohnhaus mit einem Wärmebedarf von 200 kWh/m².
- Die Wohnfläche beträgt 120 m².
- Der Wärmebedarf ergibt daher: 200 x 120 = 24.000 kWh/a
- Der Pelletbedarf errechnet sich zu: 24.000 / 4 = 6.000 kg
- Der Lagerbedarf beträgt: 6 t × 2 = 12 m³ (bei einem Pelletvolumen ca. 650 kg/m³)
Der Pelletbedarf ergibt sich aus einem mittleren Wirkungsgrad von 80% und dem Energiewert von Pellets (ca. 5kWh/kg).
Hinweis: Die tatsächliche Lagerkapazität ist immer geringer als das zur Verfügung stehende Raumvolumen. Schrägböden, die Kegelbildung der Pellets und die Anordnung der Einblasstutzen sorgen dafür, dass der Raum nicht vollständig befüllt werden kann. So stehen ca. 2/3 des tatsächlichen Raumvolumens als Lagerfläche zur Verfügung.
Die Lage des Pelletlagers
Ist die benötigte Lagergröße bekannt, kann ein geeigneter Raum ausgesucht werden. Neben dem Fassen des Jahresbedarfs an Pellets sind die wesentlichen Anforderungen an die Lage eine physische Nähe zur Heizung und eine möglichst kurze und gerade Einblasstrecke. So sollte(n)
- der Zufahrtsweg für Silofahrzeuge geeignet sein
- die Schlauchlänge und die fest installierte Befüllleitung eine Länge von insgesamt 30 m nicht überschreiten
- die Einblas- und Absaugstutzen direkt ins Freie führen (Außenmauer)
- Richtungsänderungen durch Bögen und Höhenunterschiede zwischen Fahrzeug und Pelletlager vermieden werden.
Eine möglichst schonende Anlieferung ist wichtig, um den Feinanteil der Pellets möglichst gering zu halten. Denn je höher der Feinanteil, umso schlechter ist der Heizwert der Pellets. Des Weiteren kann ein hoher Feinanteil die Förderschnecke des Pelletskessels verstopfen und somit den Anlagenbetrieb stören.
Es ist klar, dass die Erfüllung aller dieser Anforderungen einen Idealzustand verkörpert und in Realität Kompromisse geschlossen werden müssen. Gerade im Falle einer Renovierung bzw. Umrüstung eines anderen Heizsystems werden zuerst die angrenzenden Räume auf Lagertauglichkeit hin untersucht.
Allgemeine Anforderungen
Lagerform
Selbst die einfachsten Anforderungen an einen Pelletlagerraum sind nicht immer zu erfüllen. So sollte ein Pelletlagerraum idealerweise rechteckig und leer sein sowie keine Kanten, Vorsprüge, Nischen oder andere Verwinkelungen aufweisen. Auch ist es nicht von Vorteil, wenn Lüftungs-, Abwasser- oder andere Rohrleitungen durch den Raum verlaufen. Diese sind, wenn möglich, immer zu entfernen bzw., wenn das mit vertretbarem Aufwand nicht erfolgen kann, strömungs- und bruchsicher zu verkleiden.
Eine rechteckige längliche Form mit dem Eingangsbereich nahe den Einblasstutzen hat sich bewährt.
Fenster und Türen
Zudem ist der Raum staubdicht auszuführen, sodass anliegende Wohnbereite geschützt werden. So sind Türen und Einstiegsluken mit einer umlaufenden Dichtung zu versehen. Fenster sollten nach Möglichkeit vermieden werden, entsprechende Spezialausführungen mit Sicherheitsverglasung sind relativ teuer. Ist ein Fenster vorhanden, kann es aber in der Regel relativ einfach ausgebaut werden. Das ist eine jener Tätigkeiten, die ohne Weiteres selbst durchgeführt werden können (siehe auch unsere Anleitung Fenster ausbauen). Zudem sollte die Lagerraumtür durch eine Druckentlastung geschützt werden. Z-Profile in Kombination mit Holzbrettern sind dafür eine gängige und preiswerte Lösung und auch sehr leicht selbst anzubringen.
Trockenheit
Eine weitere und wichtige Anforderung ist das Vermeiden von Feuchtigkeit und Wasser. Die Wände und der Boden des Pelletlagers müssen ganzjährig trocken sein. Denn Pellets sind hygroskopisch - sie ziehen Wasser regelrecht an, quellen auf und werden dadurch unbrauchbar.
Belüftung
Die Belüftung des Lagerraumes sollte direkt ins Freie erfolgen. Wenn dies nicht möglich ist, ist auch die Belüftung durch Öffnungen in einen angrenzenden, seinerseits gut belüfteten Raum möglich. Kleine Lagerräume können bei kurzen Befüllleitungen ohne Weiteres über eine Deckellüftung belüftet werden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anforderungen nach VDI-Richtlinie 3464:
Länge der Befüllleitung | Lüftungsart | Lagergröße <10 t | Lagergröße 10–40 t |
---|---|---|---|
<= 2 m | Deckellüftung |
|
|
<= 5 m | separate Lüftungsöffnung |
|
|
> 5 m | mechanische Belüftung |
|
Quelle: DEPV Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V.
Technische Anforderungen
Statik
Der Pelletlagerraum bzw. die umgebenden Wände müssen nicht nur der Gewichtsbelastung der Pellets (650 kg/m³) gewachsen sein, sondern auch einer Druckänderung von ca. 0,2 bar (2.000 kg/m²) bei der Befüllung widerstehen. Wenn nicht, wäre die Katastrophe perfekt. Für kleine Lagerräume reichen beidseitig verputzte Mauerziegel der Stärke 17,5 cm bzw. eine 10 cm Stahlbetonwand aus. Für die individuelle Einschätzung ist hierfür aber in jedem Fall ein Fachmann hinzuzuziehen.
Elektrik
Elektroinstallationen dürfen sich im Lagerraum keine befinden. So sind Schalter, Steckdosen und auch das Licht zu entfernen. Denn eine fest installierte Beleuchtung ist nicht vonnöten. Vorhandene Steckdosen werden abgeklemmt, die Drähte entfernt und das Mauerwerk verschlossen. Sollte das Abklemmen durch einen Elektrofachbetrieb vorgenommen werden, kann Letzteres wieder selbst bewerkstelligt werden.
Befüllsystem
Das Befüllsystem unterliegt einigen Anforderungen, die erfüllt sein müssen. So haben
- fest installierte Befüllleitungen leitfähig zu sein (Metallrohre bzw. ableitfähige Kunststoffrohre) und müssen mit 4 mm² starken Drähten fachgerecht geerdet werden
- Rohrleitungen, Anschlusskupplungen und Schläuche einen Innendurchmesser von 100 mm aufzuweisen
- Rohre und Bögen auf der Innenseite absolut glatt zu sein. Es dürfen keine Nieten und Schrauben hineinragen
- die Befüllkupplungen dem Typ „Storz A“ zu entsprechen.
Zudem sollten
- die Befülleitungen möglichst kurz sein
- alle Richtungsänderungen mit 45-Grad-Bögen sowie einer Ein- und Auslaufstrecke realisiert werden
- die Befüllkupplungen maximal auf einer Höhe von 2 m angebracht werden, damit ein gefahrloses Ankoppeln der Befüllschläuche erfolgen kann
- die Einblas- und Absaugkupplungen gekennzeichnet sein.
Montiert werden Einblas- und Absaugrohre so, dass ein Abstand von zumindest 15-20 cm zur Decke bleibt. Führt das Einblasrohr weiter als 50 cm in den Raum hinein, ist nach 50 cm eine Rohrschelle anzubringen. Die Einblas- und Absaugrohre sind in jedem Fall einzumauern, so können sich die Stutzen beim Aufsetzen der Schlauchkupplungen nicht verdrehen und die Position der Befüllleitung unabsichtlich verändern.
Die Arbeiten rund um die Einblas- und Absaugrohre können selbst durchgeführt werden. Der Artikel Runder Wanddurchbruch selber machen zeigt, wie das mit einfachsten Mitteln zu bewerkstelligen ist.
Zudem ist an der Außenseite des Lagerraumes in der Nähe der Einblasstutzen eine Steckdose mit 16-Ampere-Absicherung vorzusehen, damit der anzuschließende Absaugventilator ordnungsgemäß betrieben werden kann.
Prallschutzmatte
Die Prallschutzmatte dient dazu, die Bewegungsenergie der Pellets beim Einblasen so abzuleiten, dass weder die Wand noch die Pellets schaden nehmen. Eine Verunreinigung und ein unnötig hoher Feinanteil wären die Folge. Montiert wird die Matte in aller Regel freischwingend im Abstand von 20 bis 50 cm von der den Einblasrohren gegenüberliegenden Wand. Sie muss dabei so groß sein, dass sie den gesamten Pelletstrahl aufnehmen kann. Übliche Maße sind dabei 1,0 m x 1,5 m.
Schrägboden
Ein Schrägboden dient dazu, die Pellets zum Entnahmebereich zu bringen, sodass der Lagerraum möglichst vollständig entleert werden kann. Auch wenn die Herstellung meist nicht durch den Heimwerker erfolgt, sollten die grundlegenden Anforderungne bekannt sein. So ist es wichtig, dass
- der Schrägboden einen Winkel zwischen 45 und 50° aufweist
- vorzugsweise mit Holz (keine Pressspanplatten) ausgeführt ist
- der Schrägboden mit den umgebenden Wänden dicht abschließt
- die Übertragung von Körperschall vermieden wird.
Brandschutzanforderungen
In Deutschland ist der Brandschutz zwar in der M-FeuVO geregelt, unterliegt aber dem Länderrecht, sodass die Bestimmungen erst in das LFeuVO übernommen werden müssen. Daher gibt es unterschiedliche Bestimmungen. In Österreich handelt es sich laut OIB-Richtlinie 2/2011 bei Heiz- und Brennstofflagerräumen immer um Räume mit erhöhter Brandgefahr, sie sind daher entsprechend auszuführen.
Kleine Pelletlagerräume bis 6.500 kg Lagermenge haben laut M-FeuVO keine Anfoderungen an die brandschutztechnische Ausführung von Wänden, Decken, Türen und der Nutzung. Bei größeren Lagerräumen hingegen müssen Wände und Decken die Brandschutzanforderungen F90 erfüllen, dürfen nicht anders benutzt werden bzw. müssen die Türen selbstschließend und feuerhemmend sein.
Die Konsultation eines Fachmanns ist in jedem Fall angeraten. Sind Wände und Decken feuerfest auszuführen bzw. ist eine Brandschutztür einzusetzen, können diese baulichen Adaptionen unter fachmännischer Anweisung auch in Eigenregie erfolgen, wie unsere Artikel F90 Brandschutzdecke herstellen und Stahlzarge einbauen zeigen.
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Kommentare
cool
hat mir sehr geholfen
Sehr aufschlussreicher Artikel! Der Boden muss doch wohl aus gehobelten Brettern mit Fallrichtung entlang der Faser gebaut werden, Warum eigentlich keine OSB-Platten?
Hallo Volker,
eine glattere Oberfläche ist natürlich von Vorteil. Vermutlich kannst Du OSB-Platten verwenden. Lediglich Presspsanplatten sollten keine Verwendung finden. Welchen technischen HIntergrund das hat, können wir aber leider nicht beantworten.
Viele Grüße
Danke für die schnelle Antwort. Vermutlich sind die alten Pressspanplatten nicht stabil genug. Ich wüsste noch gerne, welcher Schneckentyp zwischen den Schrägen verbaut wird und ob darüber immer ein Blech zur Druckreduzierung angebracht werden muss.
Mit Dank im Voraus,
Volker Friebe
Hallo Volker,
welche Schnecke zum Einsatz kommt hängt vermutlich vom Hertseller der Anlage ab. Das Blech zur Druckreduzierung ist vermutlich bei allen Varianten erforderlich. Genaue Details wären aber immer mit dem Hersteller der technischen Anlage abzuklären.
Viele Grüße
Die 0,2 bar solltet ihr noch einmal prüfen. Da fallen selbst 30 cm dicke Ziegelwände um!
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