Rauchwarnmelder: Was jeder über die Lebensretter wissen sollte!

Ausgebranntes Dachgeschoss nach Wohnungsbrand
3.25
Aktualisiert am 23.05.2017
Seit Januar 2017 gehören Rauchwarnmelder in Deutschland zur gesetzlich festgelegten Pflichtausstattung in allen Neubauten. Bewohner und Eigentümer älterer Immobilien haben dagegen für die Nachrüstung teilweise noch länger Zeit. Denn die genauen Fristen sind nur in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer festgeschrieben und unterscheiden sich teils drastisch. Dennoch sollte nicht länger mit der Montage der lebensrettenden Melder gezögert werden. Warum? Unser Artikel erklärt, warum Rauchwarnmelder unverzichtbar sind!

Wertvolle Sekunden

  • Rauchwarnmelder bei Neubau Pflicht
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    © Gerhard Seybert | Seit Januar 2017 gehören Rauchwarnmelder bei Neubauten in Deutschland zur Pflichtausstattung. In Altbauten bleibt den…
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Rauchwarnmelder retten Leben! Doch wer dabei nur an Feuer denkt, greift zu kurz. Denn es sind längst nicht nur offene Flammen, die Gefahr bergen. Es ist erwiesen, dass bereits wenige Atemzüge des bei einem Wohnungsbrand entstehenden Rauchs genügen, um das Bewusstsein zu verlieren. Rauchwarnmelder haben den Vorteil, dass sie auf diese unmerkliche Gefahr zügig und unmittelbar hinweisen.

Installiert werden die Geräte grundsätzlich in den Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, da Letztere von den Bewohnern bei einem Brandfall in aller Regel als Fluchtweg genutzt werden. So einfach, wie der Aufbau und die Wirkungsweise der Rauchwarnmelder ist auch deren Montage, die in waagerechter Position, möglichst mittig an der Zimmerdecke erfolgen muss. Der Mindestabstand zum übrigen Mobiliar im Raum soll nicht unter 50 cm betragen, da es ansonsten zu Störungen in der Funktionalität kommen kann.

Sensible Technik

  • Optisches Frühwarnsystem im Rauchwarnmelder
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    © psdesign1 | Optische Rauchwarnmelder greifen auf eine raffinierte Technik zurück, um Brände rechtzeitig zu entdecken. Ins Gehäuse…
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Vom Wirkungsprinzip her haben sich in der Praxis die sogenannten optischen Rauchwarnmelder durchgesetzt. Sie eignen sich besonders gut für die Früherkennung von Schwelbränden und arbeiten über viele Jahre praktisch wartungsfrei; sieht man vom gelegentlichen Batteriewechsel einmal ab. So könnte einen allenfalls mangelnde Initiative davon abhalten, noch länger auf den Schutz eines Rauchwarnmelders zu verzichten.

Im Inneren des Gehäuses befindet sich eine labyrinthähnliche Struktur, bestehend aus nicht reflektierendem, dunklem Material, das ein Eindringen von Fremdlicht verhindert. Rauchpartikel, die im Brandfall durch die Gehäuseöffnungen gelangen, werden in der sogenannten optischen Kammer von einem Infrarot-LED-Licht aufgefangen und mithilfe eines stark pulsierenden Prüflichtstrahls erkannt. Das an der ebenfalls integrierten Leuchtdiode angelangte Streulicht löst daraufhin ein akustisches Alarmsignal aus, das die Bewohner auf die drohende Gefahr aufmerksam macht.

Rechtzeitige Wartung

  • Rechtzeitig Batterien wechseln
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    © Pixelot | Zu den wenigen, aber wichtigen Wartungsaufgaben bei Rauchmeldern zählt der rechtzeitige Wechsel der Batterien. Denn nur so kann…
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Mindestens einmal jährlich sollten die Geräte von den Bewohnern einem Funktionstest unterzogen werden. Was im Einzelnen genau zu tun ist, kann je nach Hersteller unterschiedlich sein und ist bei den Markenherstellern dem Benutzerhandbuch zu entnehmen. In jedem Fall ist dafür zu sorgen, dass die Raucheintrittsöffnungen peinlichst genau von Staub und Schmutzpartikeln befreit werden.

Die an allen Geräten vorhandene Prüfeinrichtung (meist ein Mikrodruckschalter) sollte vorab einmal betätigt werden, um zu testen, ob das akustische Warnsignal tatsächlich und in der werkseitig vorgesehenen Lautstärke (in der Regel > 85 dB) anspricht. Die Lithium-Batterien bei hochwertigen Rauchmeldern besitzen meist eine Standzeit von zehn Jahren und sollten (wenn nicht fest im Gerät verbaut) rechtzeitig getauscht werden. Besonders einfach geht dieser Wechsel bei Geräten, die mithilfe einer an der Decke montierten Magnetplatte befestigt sind und zur Wartung lediglich kurz nach unten abgezogen werden müssen.

Wahre Lebensretter

  • Materieller Verlust nach Wohnungsbrand
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    © Pixelwolf2 | Ein Feuer birgt nicht nur Gefahr für Leib und Leben. Zu den unmittelbaren Folgen zählen auch horrende wirtschaftliche…
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Es kann kaum oft genug gesagt werden: Rauchmelder sind in der Lage, Menschen bei Brandgefahr rechtzeitig zu warnen. Und nicht nur das: Sie tragen auch dazu bei, Hausbewohner vor den oftmals immensen materiellen und finanziellen Schäden zu bewahren, die bei Wohnungsbränden rasch einen sechs- oder gar siebenstelligen Betrag erreichen.

Wichtig: Ohne Rauchwarnmelder könnte der Versicherungsschutz erlöschen! Also lieber noch einmal den Vertrag prüfen.

Rauchwarnmelder sind also in mehr als einer Hinsicht wahre Lebensretter. Von daher sollten sie nicht länger „nur“ als notwendiges Übel betrachtet werden, das vom Gesetzgeber gefordert wird. Rauchwarnmelder bieten eine Chance, das eigene Leben, aber auch Hab und Gut vor Verlust zu schützen. Doch es bleibt eine Frage: Was muss ein guter Rauchwarnmelder leisten? Die Antwort liefert der zweite Teil dieser Serie!

Seit Januar 2017 gehören Rauchwarnmelder in Deutschland zur gesetzlich festgelegten Pflichtausstattung in allen Neubauten. Bewohner und Eigentümer älterer Immobilien haben dagegen für die Nachrüstung teilweise noch länger Zeit. Denn die genauen Fristen sind nur in den jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer festgeschrieben und unterscheiden sich teils drastisch. Dennoch sollte nicht länger mit der Montage der lebensrettenden Melder gezögert werden. Warum? Unser Artikel erklärt, warum Rauchwarnmelder unverzichtbar sind!
  • Rauchwarnmelder bei Neubau Pflicht
    © Gerhard Seybert | Seit Januar 2017 gehören Rauchwarnmelder bei Neubauten in Deutschland zur Pflichtausstattung. In Altbauten bleibt den Bewohnern ggf. etwas mehr Zeit, da die Fristsetzung Ländersache ist. Zu empfehlen ist ein Aufschub aber keinesfalls!
  • Optisches Frühwarnsystem im Rauchwarnmelder
    © psdesign1 | Optische Rauchwarnmelder greifen auf eine raffinierte Technik zurück, um Brände rechtzeitig zu entdecken. Ins Gehäuse eindringende Rauchpartikel werden von einem pulsierenden Prüflichtstrahl aufgefangen. Das resultierende Streulicht löst den Alarm aus.
  • Rechtzeitig Batterien wechseln
    © Pixelot | Zu den wenigen, aber wichtigen Wartungsaufgaben bei Rauchmeldern zählt der rechtzeitige Wechsel der Batterien. Denn nur so kann das Gerät zuverlässig für Sicherheit sorgen. Mit durchschnittlich 10 Jahren ist die Standzeit aber vergleichsweise hoch.
  • Materieller Verlust nach Wohnungsbrand
    © Pixelwolf2 | Ein Feuer birgt nicht nur Gefahr für Leib und Leben. Zu den unmittelbaren Folgen zählen auch horrende wirtschaftliche Schäden. Schon deshalb ist es ratsam, Rauchwarnmelder besser früh als spät zu installieren.
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Kommentare

Sehr geehrtes Diy-Team,
ich hätte eine Frage zu der Thematik Rauchmelder in Österreich. Sowohl in Ihrem Artikel, als auch auf anderen Seiten habe ich zwar Hinweise zu den Betimmungen in Deutschland gefunden, bin aber nicht sicher, ob das selbe nun auch für (ganz) Österreich gilt. Sind hier Rauchmelder genau Pflicht wie z.B. in dem Zitat gesagt wird:
"Aktuell sind in 13 Bundesländern Rauchmelder gesetzliche Pflicht! In fast allen Bundesländern mit gesetzlicher Pflicht ist der Eigentümer bzw. Vermieter für die Installation verantwortlich. Einzige Ausnahme bildet aktuell (Stand 2016) das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, in welchem derjenige, der in den zu schützenden Räumen wohnt, Rauchwarnmelder kaufen und installieren muss. Natürlich darf er die Rauchmelder dann bei einem Auszug auch wieder mitnehmen. Für die Wartung nach DIN 14676 ist das Ganze noch weniger einheitlich. In der Mehrheit der Bundesländer ist der Vermieter verantwortlich." Das Zitat stammt von https://ihr-sicheres.haus/brandschutz aber ich finde auch hier keinen Hinweis der mich weiterbringt.
Könnten Sie mit hierzu eine Antwort geben?
Gilt auch für Österreich die im Zitat genannte DIN / Vorschrift für die Wartung?
Herzlichen Dank vorab!
Werner P.

Hallo Werner, danke für Deine Frage. Rauchmelder sind bei allen Neubauten pflicht. Nicht aber bei Altbestand. Die Ausnahme ist Kärnten, wo seit 01.07.2013 Rauchmelder in sämtlichen Wohnungen verpflichtend sind. Rauchmelder sind in allen Aufenthaltsräumen zu installieren. Dazu zählt das Wohnzimmer nicht aber die Küche. Zugrunde liegt die OiB-Richtlinie 2. Die Montage und Wartung ist leider unterschiedlich geregelt. Wenn eine Regelung vorhanden ist (B, K, St, T, V, W), dann ist für die Anbringung der Vermieter und für die Wartung der Mieter zustündig. In NÖ,OÖ und Sb. ist das bisher nicht geregelt. Viele Grüße

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