Reingeschaut: Der Energieausweis im Überblick
Ein Blick in den Energieausweis
Schauen wir uns die wichtigsten Kernaussagen des Energieausweises am Beispiel Österreichs einmal etwas genauer an. So sehen wir auf der ersten Seite des Auweises als augenscheinlichstes Merkmal eine Effizienzskala in Form eines farbigen Balkendiagramms. Auf Seite 2 schließen sich eine Reihe technischer Details zu den Gebäude- und Energiedaten an, gefolgt von einem Anhang mit ausgewählten technischen Beiblättern.
Die in der Dokumentation enthaltenen Kenngrößen mögen zwar auf den ersten Blick ein wenig „trocken“ wirken, dennoch besitzen sie eine hohe Aussagekraft zum energetischen Zustand der Immobilie. Deshalb sollen sie im Folgenden noch einmal detailliert aufgelistet werden.
Die Angaben im Überblick
- Referenz-Heizwärmebedarf (HWBRef.SK): Ein rechnerischer Wert, der die Wärmemenge des Raumes beschreibt, die zur Aufrechterhaltung einer Temperatur von 20 °C erforderlich wäre. Mögliche Erträge, die aus einer Wärmerückgewinnung stammen (könnten), finden bei dieser Berechnung keine Berücksichtigung.
- Referenz-Kohlendioxidemission (CO2SK): CO2-Gehalt, der zur Erzeugung des Gesamtenergiebedarfs im Gebäude einschließlich des dafür erforderlichen Herstellungs- und Transportaufwandes anfällt. Der Wert dient als Indikator für Aussagen hinsichtlich des Klimaschutzes.
- Primärenergiebedarf (PEBSK): Wert der gesamten Energiemenge einschließlich des Aufwands für deren Erzeugung auf die Größe des Gesamtgebäudes bezogen. Für den Energieausweis ist dieser Wert ein Indikator, um den realen Bedarf möglicher Energieressourcen bewerten zu können.
- Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE): Wert für die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes unter Berücksichtigung seiner haustechnischen Anlagen. Die Gesamtheit eines Gebäudes wird mit einer geometrisch baugleichen Immobilie ins Verhältnis gesetzt. Beim Referenzobjekt handelt es sich dabei um ein Bauwerk, das haus- und wärmetechnisch den Anforderungen der östereichischen OIB RL6 Ausgabe 2007 (für Deutschland gelten länderspezifische Bestimmungen sinngleich) entspricht. Faustregel: Je geringer der ermittelte Wert ausfällt, desto höher ist die Gebäudeeffizienz der bewerteten Immobilie.
Was sonst noch drinsteht
Natürlich enthält der Energieausweis noch weitere Informationen. Die zusätzlichen Angaben im Energieaufweis, die sich auf den Folgeseiten finden, umfassen die nächststehend angeführten Bewertungen:
- Anforderungswerte, die Aussagen zu Endenergiebedarf, Gesamtenergieeffizienzfaktor und Referenzwärmebedarf sowie den (oft fiktiven) erneuerbaren Anteil an Energiequellen berücksichtigen
- Darstellung des Heizwärmebedarfs mit Vergleichswerten für Referenzstandorte, bezogen auf die gesamte Bruttogrundfläche von Gebäuden
- Werte zum Warmwasserwärmebedarf, Primärenergiebedarf, Haushaltsstrombedarf, Endenergiebedarf sowie dem Gesamtenergieeffizienzfaktor und der Kohlendioxidemission
- Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen (außer bei gerade fertiggestellten Neubauten)
Energieausweis beantragen
Bleibt am Ende noch die Frage, wie man als Immobilieneigentümer zu einem neuen Energieausweis kommt. Um einen professionellen Fachmann in der Region zu finden, empfehlen wir die Expertensuche der Deutschen Energie Agentur bzw. das Onlineportal der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu nutzen. Österreichische Bürger finden die dafür zuständigen Gewerke im Netz auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort.
Für Deutschland ist es ratsam, den Energieausweis so zeitig wie möglich neu zu beantragen. Da mit dem in Kürze zu erwartenden neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) der energetische Standard von Wohnimmobilien noch wesentlich strengeren Kriterien unterliegt, kann es nach dessen Inkrafttreten durchaus zu schlechteren Bewertungen der Gebäudequalität kommen, als dies bisher der Fall war.
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