Was tun nach dem Hochwasser?

Hamburg (ots) - Zum wiederholten Male wurden in den letzten Tagen mehrere Regionen in Deutschland von einer Hochwasserkatastrophe getroffen. Das kostenlose E-Book "Hochwasser – alles, was Sie wissen müssen" gibt Betroffenen Tipps, was jetzt zur Beseitigung des Chaos, unter besonderer Betrachtung des finanziellen Aspekts, getan werden muss. "Ist das Hochwasser vorbei, fängt die Arbeit für Leidtragende erst richtig an. Unser E-Book informiert umfassend, was Hochwasseropfer jetzt beachten müssen", erklärt Stephan Scharfenorth, Herausgeber des E-Books und Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.

Hochwasserschäden – Soforthilfe

Leider gibt es keine allgemeine Regelung, wie Geschädigte nach einem Hochwasser unterstützt werden. Sehr häufig bleiben Gemeinden, Betriebe und Immobilienbesitzer auf den entstandenen Kosten sitzen. Selbstverständlich gibt es Versicherungen gegen so genannte Elementarschäden. Jedoch werden viele gefährdete Gebiete nicht mehr oder nur gegen enorme Aufschläge versichert.

Immobilienbesitzern bleibt häufig nichts anderes übrig, als einen Kredit bei einer Bank zu beantragen, um den Wiederaufbau oder die Sanierung des Hauses zu finanzieren. Vom Hochwasser geschädigte Personen sind berechtigt, einen Antrag auf finanzielle Soforthilfe zu stellen. Deren Höhe unterliegt den landesspezifischen Richtlinien. Pro Haushalt ist eine Mindestgrenze festgelegt. Die Höhe der Unterstützung darf zudem die Schadenshöhe nicht übersteigen. Erhaltene Versicherungsleistungen oder Leistungen Dritter zur Abdeckung derselben Schäden werden angerechnet. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer beraten Betroffene hierbei persönlich und richten im Bedarfsfall explizit eine gebührenfreie Hotline ein. Informationen über die finanzielle Soforthilfe finden Opfer im Internetportal ihrer Stadt oder auf der Webpräsenz der zuständigen Bundesanstalt.

 

Versicherungen

In der Regel zeigt sich erst im Schadensfall, ob ein Versicherer die Serviceversprechen hält, die Kunden vor Vertragsabschluss häufig zu hören bekommen. Damit der Versicherungsschaden so schnell wie möglich beglichen und die Leistungsprüfung, als die wichtigste Voraussetzung für eine zügige Regulierung, beschleunigt wird, sollte sich der Versicherte an einige Regeln halten. Er ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich zu melden. Das geschieht am besten mit einer Schadensmeldung per Einschreiben und Rückschein. Der entstandene Schaden sollte außerdem im Detail, beispielsweise mit Hilfe von Fotos, belegt werden. Der Versicherer wird dann eine Auflistung aller beschädigten Gegenstände anfordern. Betroffene versenden diese im besten Fall ebenfalls gleich mit der Schadensmeldung. Zudem ist der Versicherungsnehmer angehalten, alles zu tun, um weiteren Schaden zu minimieren.

Von der Schadensminimierung streng abzugrenzen sind Aufräumarbeiten. Damit sollten Versicherte warten, bis ein Gutachter den Versicherungsschaden beurteilt hat. Lediglich Gefahrenstellen dürfen beseitigt werden. "Wer sich hier mit seiner Versicherung abspricht, beugt späteren Streitigkeiten rechtzeitig vor", erläutert Scharfenorth. Trotz aller Sorgfalt kann einige Zeit ins Land gehen, bis der Versicherer seine Leistungspflicht geprüft hat und die Auszahlung der Schadenssumme veranlasst. Rund vier Wochen nach der Meldung, einschließlich der Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, sollte eine Reaktion durch den Versicherer erfolgen. Mit der Übernahme des Schadens können Hochwasseropfer dann zerstörte Gegenstände reparieren oder neu beschaffen.

Das E-Book "Hochwasser – alles, was sie wissen müssen" ist kostenlos unter http://ots.de/kKpZI erhältlich.

 

Bildquelle: © Robert Kneschke - Fotolia.com

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