Moderne Gästezimmer zu Hause einrichten: Tipps für die Planung, Gestaltung und Einrichtung

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Aktualisiert am 15.06.2022
Nachdem die Kinder ausgezogen sind, ist im Haus plötzlich ganz viel Platz. Da bietet es sich an, leerstehende Wohnräume zu renovieren und als Wohnraum auf Zeit an Touristen, Außendienstler oder Monteure zu vermieten. Doch geht das so einfach? Welche rechtlichen Aspekte bei der Vermietung von privaten Gästezimmern zu beachten sind und worauf es bei der Gestaltung und Einrichtung ankommt, verrät dieser Beitrag.

Wenn im Haus oder in der Wohnung Räume leer stehen, spielen viele Menschen mit dem Gedanken, diese als Gästezimmer an Auswärtige zu vermieten. Vor allem in touristisch interessanten Regionen kann sich die Vermietung von Fremdenzimmern lohnen, schließlich befindet sich der Tourismus in Deutschland nach der pandemiebedingten Durststrecke nun endlich wieder im Aufwind

Aber auch in Messestädten oder Kommunen, in denen große Unternehmen ansässig sind, kann sich das Anbieten von Wohnraum auf Zeit lohnen: Messebesucher, Aussteller, Außen- und Kundendienstmitarbeiter sowie Handwerker und Monteure ziehen häufig die familiäre Atmosphäre in einer Privatunterkunft der Anonymität eines Hotels vor.

Bevor die ersten Gäste eintreffen, sollte man in jedem Fall das ehemalige Kinderzimmer oder den ungenutzten Hobbyraum von Grund auf renovieren und ansprechend einrichten. Hierzu zählt auch der Einbau eines eigenen Bades, um die eigene Privatsphäre und die der Gäste zu wahren. Rechtlich gilt es ebenfalls einige Aspekte zu klären, bevor man sich in das Abenteuer Zimmervermietung stürzt.

Bei gemieteten Objekten die Zustimmung des Vermieters einholen

Falls das Haus oder die Wohnung gemietet sind, geht nichts ohne die Zustimmung des Vermieters. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 540 BGB) muss er der Untervermietung zustimmen. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt abzumahnen und fristlos zu kündigen. Achtung: Eine generelle, einmalige Erlaubnis zur Untervermietung reicht nicht aus! Stattdessen ist eine ausdrückliche Genehmigung des Vermieters für eine wiederholte, vorübergehende Untervermietung erforderlich.

Nutzungsänderung bei der Gemeinde beantragen

Bei Wohneigentum ist zwar kein Vermieter im Spiel, jedoch haben die Gemeinden bei der Gästezimmervermietung ein Wörtchen mitzureden. Denn mit der Vermietung ändert sich die Nutzungsart des betreffenden Raumes - er wird nicht mehr entsprechend seiner ursprünglichen Bestimmung genutzt und die dort lebenden Personen wechseln regelmäßig.

Um die Nutzungsänderung zu beantragen, wendet man sich in der Regel an das Bauamt des Wohnortes. Mitunter sind die erforderlichen Anträge auch online verfügbar.

In der Regel erteilen die Bauämter ihre Zustimmung zu einer Nutzungsänderung - vorausgesetzt, die Bauvorschriften der Länder und Kommunen werden eingehalten. Bisweilen sind bauliche Maßnahmen für die Zustimmung notwendig.

Unterschiede zwischen privater und gewerblicher Vermietung

Bei der Vermietung von Ferienunterkünften oder Monteurswohnungen unterscheidet der Gesetzgeber zwischen privater und gewerblicher Vermietung. In der Praxis sind die Grenzen zwischen beiden mitunter fließend.

Bei privaten Vermietungen von Gästezimmern gilt grundsätzlich das Mietrecht, gewerbliche Vermietungen fallen unter das Fremdenverkehrsrecht. Beide Arten sind einkommensteuerpflichtig.

Grundsätzlich muss jeder, der pro Jahr mehr als 24.500 Euro Umsatz durch die Vermietung eines Gästezimmers erzielt, ein Gewerbe anmelden - und sich mit dem Thema Gewerbesteuer auseinandersetzen. Mitunter ist die Gewerbeanmeldung bei der jeweiligen Kommune für die Vermietung von Unterkünften auf Zeit vorgeschrieben.

Private Vermieter benötigen zwar keine Versicherung, trotzdem sollten sie in ihrem eigenen Interesse eine Gebäude-, Hausrats- und Haftpflichtversicherung besitzen.

Idealerweise konsultieren angehende Vermieter einen Rechtsanwalt oder Steuerberater. Diese Experten wissen genau, was es (steuer-)rechtlich zu beachten gilt und wo gegebenenfalls Fallstricke lauern.

Das Gästezimmer für die Vermietung vorbereiten

Nachdem die rechtlichen Grundlagen für die Vermietung von Gästezimmern geklärt sind, kann man sich der Umgestaltung der Räumlichkeiten zuwenden. In der Regel sind Umbau-, zumindest aber Renovierungsmaßnahmen notwendig, um den zukünftigen Gästen einen angenehmen Aufenthalt zu bescheren.

Ein eigenes Bad ist ein Muss

Wer sein Zuhause mit Gästen teilt, sollte ihnen - und auch sich selbst und seinen Angehörigen - ausreichend Privatsphäre einräumen. Unerlässlich ist es daher, das Fremdenzimmer mit einem eigenen Bad auszustatten.

Hierbei sollte man die demografische Entwicklung der Gesellschaft im Blick haben. Im Jahr 2020 waren 22 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre alt - Tendenz steigend.

Das Thema Sicherheit ist besonders im Bad von hoher Bedeutung. Dementsprechend sollte man beim Neubau oder der Modernisierung eines Gäste-Badezimmers auf eine barrierefreie Ausstattung setzen. Dies trägt nicht nur den Bedürfnissen der älteren Generation, sondern auch denen körperlich eingeschränkter Menschen Rechnung.

Eine ebenerdige Dusche lässt sich im Vergleich zu herkömmlichen Duschtassen oder gar Badewannen komfortabel betreten. Bei vielen Modellen machen versetzte Seitenwände das Öffnen von Türen überflüssig. Ein Duschhocker erleichtert die Körperpflege, Griffe geben zusätzliche Sicherheit.

Übrigens: Auch der Reinigungsaufwand bei den auch als "Walk In Duschen" bezeichneten Modellen, deutlich geringer aus. Die Dusche "in einem Rutsch" mit dem restlichen Bad gereinigt werden, da das Putzen des Sockels entfällt.

Auch bei Waschbecken und WC sollten Vermieter auf eine barrierefreie Ausführung Wert legen. Die Vorgaben gemäß DIN-Norm sind hier relativ streng. Vielfach lassen sie sich im privaten Bereich nur bedingt umsetzen. Das gilt zum Beispiel für die Bewegungsfläche, die vor und neben barrierefreien WCs vorgeschrieben ist. In den meisten Fällen leisten bereits ein erhöhtes WC-Becken und Haltegriffe körperlich eingeschränkten Menschen gute Dienste.

Frischer Wind für Fußboden und Wände

Falls Fußboden und Wände im zukünftigen Gästezimmer nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen, sollte eine Renovierung auf dem Plan stehen. Beim Fußboden sollten angehende Vermieter von Ferienzimmern auf langlebige, pflegeleichte Beläge setzen. Laminat, Vinyl, Linoleum, PVC oder Kork sind ideal. Teppichboden hingegen wird schnell unansehnlich. Hartbeläge sind bisweilen etwas "fußkalt". Ein schöner Läufer schafft Abhilfe und sorgt für ein wohnliches Ambiente. Aus Sicherheitsgründen sollte er jedoch mit einer Antirutsch-Matte ausgestattet werden.

Moderne Tapeten und ein neuer Anstrich geben Wänden eine frische Optik. Auf extravagante Muster oder knallige Farben sollte man bei Gästezimmern besser verzichten. Sie verschwinden oft ebenso schnell wieder in der Versenkung, wie sie aufgetaucht sind. Neutrale Rauhfaser und gedeckte Farben sind meist die bessere Alternative.

Gästezimmer einrichten mit Fingerspitzengefühl

In vielen Ferienunterkünften findet sich ein buntes Sammelsurium aus gebrauchten Möbeln. Das wirkt oft unordentlich. Grundsätzlich spricht zwar nichts dagegen, ein Gästezimmer mit Gebrauchtmöbeln einrichten. Jedoch sollten diese gut erhalten und "aus einem Guss" sein.

Bei Neuanschaffungen sollte man komfortablen Möbeln den Vorzug gegenüber edlen Designerstücken geben. Zudem ist es sinnvoll, den Fokus auf langlebige, pflegeleichte Obermaterialien und komfortable Höhen zu legen.

Bett und Matratzen sollten neuwertig sein, um bei den Gästen in guter Erinnerung zu bleiben und auf den einschlägigen Bewertungsportalen Pluspunkte zu sammeln - schließlich trübt kaum etwas so sehr die Stimmung, wie ein durchgelegenes oder quietschendes Bett.

Falls das Gästezimmer groß genug ist, freuen sich Besucher über einen kleinen Tisch mit Stühlen oder eine Zweisitzer-Couch mit Beistelltisch - schließlich möchte niemand gerne ausschließlich auf dem Bett sitzen. Schränke und Kommoden liefern ausreichend Stauraum für Garderobe und Dokumente.

Bei der Dekoration des Gästezimmers sollte man sich in Zurückhaltung üben - zu viele Accessoires empfinden Gäste oft als unnötige Staubfänger. Hier gilt: Weniger ist mehr.

TV und Internet anbieten

Ob in den eigenen vier Wänden, im Urlaub oder auf Geschäftsreise: Für die meisten Menschen gehören Fernseher, Streamingdienste und Internet zum Alltag. Daher sollten Vermieter von Gästezimmern ihre Unterkünfte entsprechend ausstatten. Ein moderner, nicht zu kleiner Flachbild-Fernseher und der Zugang zu einem Streamingdienst sorgt bei schlechtem Wetter oder nach einem anstrengenden Arbeitstag für gute Unterhaltung. Gleiches gilt für einen DVD-Player und eine Auswahl an Filmen.

In fast allen Hotels und Ferienwohnungen sind kostenloses Internet und WLAN mittlerweile Standard. Urlauber recherchieren online nach Ausflugszielen oder reservieren Theaterkarten, Geschäftsleute versenden vom Laptop aus E-Mails oder nehmen an Videokonferenzen teil. Diesen Bedürfnissen sollten Vermieter von Privatzimmern mit einer stabilen Internetverbindung Rechnung tragen. Tipp: Idealerweise erhält jeder Gast ein eigenes Passwort, damit der Vermieter gegen Urheberrechtsverletzungen gewappnet ist. Zusätzliche Mehrwerte bietet man technikaffinen Gästen mit einer Auswahl an Ladegeräten und Verbindungskabeln.

 

Bildquelle:
© brizmaker / stock.adobe.com

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