Heimwerken als Wohnungsmieter: Tipps & Wissenswertes

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Aktualisiert am 13.07.2021
Nicht jeder Heimwerker hat das große Glück, in einem eigenen Haus zu leben, in dem er nicht nur schalten und walten kann, wie er möchte, sondern wo er auch den Platz hat, um sich in Selbermachermanier ordentlich auszutoben – und das auch noch, ohne dabei mit jedem Geräusch über Zimmerlautstärke die Nachbarn auf den Plan zu rufen. Bei Wohnungsmietern sieht es hingegen deutlich anders aus. Doch auch hier funktioniert DIY – und das sogar in und an der eigenen Wohnung, wenn man weiß, was zu beachten ist.

Tipp 1: Immer erst den Mietvertrag checken

Was ist das wichtigste Betätigungsfeld von Heimwerkern? Natürlich, meistens das eigene Wohnumfeld. Aus diesem Grund befassen sich auch sehr viele Arbeiten mit Verbesserungen zwischen Keller und Dachboden. In diesem Sinne macht eine Mietwohnung natürlich keinen Unterschied, auch da gibt es zwischen der Farbe der Wohnungstür und den Fliesen im Bad eine ganze Menge zu ändern – zumindest aus Sicht des Mieters.

Just das ist aber das Problem: Es gibt schon aus vertragsrechtlicher Sicht deutliche Limits des Erwartbaren und des Machbaren. Das heißt, es kann sein, dass der Vermieter Schönheitsreparaturen im Vertrag inkludiert – oder auch nicht. In letzterem Fall ist ein Mieter gar nicht verpflichtet, auch nur einen Finger zu rühren.

Das heißt, bevor man sich überlegt, welche Arbeit in der Wohnung als erstes angegangen werden soll, sei dringend ein Blick in den Vertrag angeraten – wenn es darin eine Klausel für Schönheitsreparaturen gibt, sollten die zuerst abgearbeitet werden. Frei nach dem Motto „erst die Pflicht, dann die Kür“.

Tipp 2: Finger weg von Unwiderruflichem

  • Die vielleicht wichtigste Regel für wohnungsmietende Selbermacher: Nur wenn es geschraubt ist, darf es getauscht werden. (© yunava1 / stock…
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Die Schönheitsreparaturen aus dem Mietvertrag wurden abgearbeitet. Das heißt, jetzt ist der Weg frei, um sich als Selbermacher nach eigenem Geschmack in der Wohnung auszulassen. Doch was ist da eigentlich gestattet? Darf der nicht mehr zeitgemäße Fliesenspiegel in der Küchenzeile ausgebaut und gegen etwas Zeitgenössischeres ersetzt werden? Darf der normale Wasserhahn an der Badewanne gegen ein Stück mit vorgeschaltetem Thermostat getauscht werden?

Die Antwort auf solche Fragen lautet immer Es kommt darauf an, denn es gilt folgendes:

  • Grundsätzlich dürfen Wohnungsmieter nur Dinge verändern, die sich nach einem Auszug spurenlos wieder beseitigen bzw. zurückbauen oder -rüsten lassen.
  • Alle anderen Arbeiten bedingen unbedingt der schriftlichen Zustimmung des Vermieters – und zwar bevor die Arbeiten beginnen, keinesfalls später.
  • Sollten eigenmächtige Umbauten nicht zurückgerüstet werden, kann der Vermieter Schadenersatz verlangen. Und zwar in Höhe des Wertverlustes plus seiner Kosten für die Rückrüstung.

Besonders interessant: Ein Mieter kann durchaus für eine nicht abgestimmte, dauerhafte, aber auch notwendige Umbaumaßnahmen gekündigt werden. Haben die Arbeiten jedoch die Wohnung wertiger gemacht, kann er auf eine Entschädigung in Höhe der Wertsteigerung pochen.

Das bedeutet zusammengefasst folgendes: Ohne Erlaubnis des Vermieters heißt es Finger weg von allen Arbeiten in der Wohnung, die sich nicht mehr ohne Weiteres zurückrüsten lassen. Also grünes Licht für die Badewannenarmatur, jedoch rotes für den neuen Fliesenspiegel – der sollte in dem Fall besser durch Fliesenaufkleber gestaltet werden.

Tipp 3: Immer alles gut verstauen

  • Ausbauen ist okay, nur muss es bei einem Auszug wieder auffind- und rückrüstbar sein. (© ETAP / stock.adobe.com)
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Wir bleiben bei der angesprochenen Armatur an der Badewanne. Sie ist, wie sehr viele andere mögliche Arbeiten im Sanitärbereich, verhältnismäßig simpel – aus zwei Gründen:

  1. Es ist alles normiert. Zwar wird immer noch von Zoll gesprochen und die Maße orientieren sich auch daran (selbst wenn sie gerundete Millimeterwerte sind), aber im Sanitärbereich gibt es praktisch keine Hersteller, die eigenmächtig operieren.
     
  2. Es ist vieles geschraubt. Und im speziellen Fall der (typischerweise wandmontieren) Badewannenarmatur sind sogar nur zwei Überwurfmuttern zu lösen. Werden dann die Gewinde anständig gereinigt und wieder sorgfältig eingehanft, geht der Tausch in kaum mehr als zehn Minuten über die Bühne.

Hier würde (und dürfte) nicht einmal ein sehr strenger Vermieter etwas sagen. Allerdings gibt es eine Möglichkeit, auch nach der Selbermacher-Aktion alles zu verderben: indem das alte Stück entsorgt wird.

Alles, was sich beim Einzug bereits in der Wohnung befand, auch wenn es im Handumdrehen ausgebaut werden kann, ist Eigentum des Vermieters. Er hat deshalb das Recht darauf, dass diese Stücke bei einem Auszug wieder eingebaut werden.

Tipp: Vor jedem Austausch den eingebauten Zustand sorgfältig fotografieren, ggf. über mehrere Arbeitsschritte. Dieses Foto bzw. Fotos ausdrucken, eine Ecke lochen und mit Draht oder Kabelbinder am Teil befestigen. Dann am besten alles in eine Kiste, in der alle derart versorgten Alt-Teile zwischengelagert werden. Mit einer solchen Anleitung funktioniert das Rückrüsten auch noch nach Jahren.

Tipp 4: Auf Hand- statt Elektrowerkzeug setzen

  • Manuelles Werkzeug wirkt nur archaisch. Tatsächlich ist es ähnlich fähig wie Elektro-Tools – bloß langsamer und leiser. (© vkara / stock…
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Wer in seiner Wohnung selbst etwas in renovierender Selbermachermanier arbeitet, der kann in aller Regel auf Verständnis derjenigen hoffen, die über und unter ihm leben – insbesondere, wenn er sich an die gesetzlich gültigen Ruhezeiten hält. Doch gerade das, was über solche Projekte hinausgeht, ist für viele auch ein kaum überwindbares Problem:

Diese Zeiten schränken deutlich ein. Und auch wer sich innerhalb der Zeitvorgabe im erlaubten Lautstärkerahmen bewegt, kann dennoch seinen Nachbarn den letzten Nerv rauben, wenn er sich regelmäßig betätigt; also nicht nur alle paar Monate, sondern vielleicht jedes Wochenende oder jeden Feierabend – zwischen dem rechtlich Erlaubten und dem Zumutbaren gibt es nun einmal häufig eine hochemotionale Diskrepanz.

Zumal es nicht einmal nur die unter einem lebende Jung-Familie mit Neugeborenem oder der zu unüblichen Zeiten schlafende Schichtarbeiter sein müssen, die sich gestört fühlen würden, wenn ein Heimwerker innerhalb der erlaubten Zeiten bald jeden Tag zu Bohrmaschine oder Winkelschleifer greift.

Damit kommen wir zu einem Tipp, der als einziges dazu geeignet ist, den Spagat zwischen regelmäßiger Heimwerkerbetätigung und Hausfrieden zu schaffen: manuelle Werkzeuge.

Wir alle sind es zwar heutzutage gewöhnt, für alles Mögliche zu Elektrowerkzeugen zu greifen, doch ebenso gibt es für alles Mögliche auch mit Muskelkraft betriebene Varianten. Dies erstreckt sich nicht nur auf Schraubendreher, sondern macht auch vor Bohr- und Schleifmaschinen nicht Halt.

  1. Diese Werkzeuge sind in aller Regel deutlich leiser als ihre elektrischen Pendants. Zumindest aber kann ihre Lautstärke variiert werden; etwa durch langsameres Sägen.
  2. Es ist mit manuellem Werkzeug viel schwieriger, Fehler zu begehen, da sie langsamer arbeiten. Das sorgt auch bei Einsteigern für besser wirkende Arbeiten.
  3. Projekte dauern auf diese Weise länger. Das muss aber kein Nachteil sein. Viel mehr kann es für ein intensiveres Beschäftigen mit der Materie sorgen und auch darüber für mehr Sorgfalt.

Nicht zuletzt hat manuelles Werkzeug dann auch noch einen preislichen Vorteil: Für eine Bohrkurbel in Profiqualität beispielsweise bezahlt man kaum mehr als 50 Euro. Eine Zweigang-Handbohrmaschine ähnlicher Güteklasse ruft sogar noch 20 Euro weniger auf – beide Werkzeuge im Neuzustand, wohlgemerkt.

Damit wird es möglich, sich in kurzen Zeiträumen große Werkzeugmengen zusammenzukaufen, die nicht nur trotzdem günstig sind, sondern vielleicht auch ein Heimwerkerleben lang halten. Tatsächlich ist es damit sogar denkbar, sich einen Raum oder eine Ecke in der Wohnung als Mini-Werkstatt samt Werkbank einzurichten und täglich zu benutzen, ohne dass die Mitmieter etwas davon mitbekommen.

Tipp 5: Mieterfreundliche Projekte bevorzugen

  • Auch kleine Projekte können großen Spaß machen – passen aber besser in die Mietwohnung. (© Statisque / stock.adobe.com)
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Es gibt auch jenseits der Lautstärke-Thematik durchaus Arbeiten, für die eine Mietwohnung eher ein ungeeigneter Ort ist – insbesondere, wenn es sich um eine in klassischen Vielparteiengebäuden handelt.

Denn letzten Endes müssen all die Materialien auch immer in die Wohnung befördert werden – was selbst bei einem vorhandenen Aufzug natürlich zu Problemen bei den Abmessungen führen kann. Und wer immer wieder drei, vier oder mehr Stockwerke über die Treppe bewältigen muss, hat auch irgendwann keine Lust mehr, an einem Projekt weiterzumachen.

Der Trick besteht deshalb darin, zu versuchen, auch für diejenigen Arbeiten, die nicht direkt mit der Wohnung zusammenhängen, nach Mieter- bzw- Mietwohnungsfreundlichkeit zu suchen. Beispielsweise Projekte…

  • …bei denen die Materialien in einem Abwasch in die Wohnung transportiert werden können;
  • …bei denen manuelles Streichen genügt, also keine Sprühdosen oder andere Lackierarbeiten nötig sind (Farbnebel, Geruch…);
  • …die auch nach Fertigstellung nicht mehr aus der Wohnung transportiert werden müssen oder Abmessungen haben, die dies problemlos gestatten oder sich zumindest problemlos auf solche Abmessungen zerlegen lassen.

Schon in unseren Anleitungen findet sich vieles, was diesen Punkten entspricht. Und wer auch hierbei ein wenig Heimwerkerkreativität walten lässt, wird sicher noch mehr finden – es müssen ja nicht immer aufwendige Großprojekte im Stil ganzer Balkongarnituren sein. Heimwerken ist auch im kleinen Maßstab das: echtes, vollwertiges Heimwerken.

 

Bildnachweis:
Header/Thumb: © kerkezz / stock.adobe.com
Bild 1: © yunava1 / stock.adobe.com
Bild 2: © ETAP / stock.adobe.com
Bild 3: © vkara / stock.adobe.com
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