Elektrowerkzeug kaputt - und jetzt?
Vorher: Nicht blind im Netz kaufen
Es gibt nichts, was sich nicht auch im Internet erwerben lässt; Werkzeug geöhrt da natürlich auch dazu. Längst kaufen auch Heimwerker ihre Tools im Netz, weil hier das gleiche Prinzip der gigantischen Auswahl auf die oftmals niedrigeren Preise trifft.
Aber: mit Blick auf potenzielle Schadensfälle sollte man den Online-Kauf nicht zum „blinden“ Habitus werden lassen. Blind bedeutet in diesem Fall nicht, dass man eher offline kaufen, sondern dass man einen genauen Blick darauf werfen sollte, von wem man das Werkzeug ersteht.
Denn obwohl man auch bei online erworbenen Tools sehr weitreichende Rechte als Verbraucher hinsichtlich der staatlichen Gewährleistung sowie der privaten Garantie hat, muss man diese auch wahrnehmen können. Sitzt der Händler vielleicht auf der anderen Seite der Erde oder handelt es sich um einen Anbieter, der sein Geschäft eingestellt hat, kann genau das schwierig werden – man hat zwar seine Rechte, kann diese aber vielleicht höchstens dem Insolvenzverwalter gegenüber geltend machen.
Das bedeutet folgendes:
- Wenn man online kauft, sollte man sich auf große, namhafte, in der EU residierende Verkäufer fokussieren.
- Immer in die AGBs schauen, ob dort klar geregelt ist, dass der Händler im Schadensfall die Kosten für den Rückversand trägt – und zwar in Form einer Vorleistung, nicht erst bei tatsächlich festgestelltem Schaden. Das gilt umso mehr, je größer/schwerer das Werkzeug ist.
- Grundsätzlich bei beschädigtem Karton die Annahme verweigern und auf eine unbeschädigte Verpackung bestehen.
- Auch wenn man das Werkzeug noch nicht direkt benötigt, zeitnah nach Lieferung eine Funktionsprüfung durchführen.
Zudem sollte man auch versuchen, eine Zahlungsweise zu nutzen, die einen als Käufer bevorteilt – etwa Rechnung. Andere Methoden können oftmals selbst bei glasklaren Fällen viel Zeit in Anspruch nehmen, bis man sein Geld zurückerstattet bekommt.
Vorher Kaufbelege sorgsam aufbewahren
Was ist ein Kaufbeleg? Für die meisten Laien handelt es sich dabei nur um einen Kassenbon, respektive eine Kaufbestätigung, die entweder dem online gekauften Produkt beilag oder die man sich selbst ausgedruckt hat.
Ja, das sind natürlich auch Kaufbelege, aber nicht die einzigen. Tatsächlich gilt folgendes:
Alles, aus dem hervorgeht, dass man bei Anbieter W an Datum X für Ware Y einen Preis Z bezahlt hat, ist ein rechtssicherer Kaufbeleg.
Das kann der Kassenbon sein. Ebenso gut kann es aber nur ein Kontoauszug sein, in dem steht, dass man das Produkt mit EC- oder Kreditkarte bezahlt hat.
Aber: Auf irgendeine Weise muss man nachweisen können, sonst hat man selbst im glasklaren Fall das Recht nicht auf seiner Seite – wer ganz sicher gehen will, kauft deshalb Werkzeug auch grundsätzlich nicht mit Bargeld, weil er so nicht nur den Kassenbon/Lieferschein hat, sondern als Rückfallebene seine Kontoauszüge – Banken halten diese i.d.R. für zehn Jahre gespeichert, man selbst sollte sie mindestens zwei Jahre archivieren, also mehr als genug für Schadensfälle.
Allerdings hält der sorgsame Selbermacher auch hier eine ähnliche Ordnung wie im Werkzeugregal. Soll heißen, in der Werkstatt sollte sich im Schrank ein Ordner befinden, in den man direkt nach Kauf bzw. Lieferung die Belege einsortiert. Dazu gibt es mehrere – simple! – Methoden:
- Archivierung nach Zeit: Der jeweils neue Bon wird einfach hinter den vorherigen geheftet. Die einfachste Methode.
- Jahr für Jahr: Im Ordner finden sich Trenn-Seiten, die nach Kauf-Jahreszahl sortiert sind. Innerhalb dieser Kategorien wird nach Zeit archiviert.
- Händler-Ordnung: Eine Rubrik für jeden Anbieter – idealerweise mit dessen genauen Kontaktdaten beschriftet – und Zeit-Archivierung.
Das einzige, was man tun muss, ist zeitnah abzuheften – und alle paar Jahre auszusortieren, damit sich kein „Papierstau“ bildet.
Tipp: Ein „Umtausch nur mit Originalverpackung“ ist im Schadensfall rechtlich nicht gültig. Es gibt also keine Pflicht, Karton und Co. nach dem Kauf aufzubewahren.
Vorher: Den Betriebsbereich beachten
Wer routiniert heimwerkt, weiß in aller Regel auch ohne Bedienungsanleitung, wie ein Gerät funktioniert, wie er es einzustellen hat usw. – bei einem Akkuschrauber beispielsweise ist das allermeiste einfach selbsterklärend. Allerdings sollte einen auch eine derartige Routine nicht dazu verleiten, sein Werkzeug ohne jeden Blick in die Anleitung in Betrieb zu nehmen.
Denn: Darin finden sich immer auch Angaben zum Betriebsbereich. Temperaturen, Nutzungsdauer, vielleicht Höchst-Materialstärken und dergleichen – etwa beim besagten Akkuschrauber.
Sich diese Dinge anzusehen und in Grundzügen einzuprägen ist wichtig. Denn es verringert das Schadensrisiko signifikant. Und wenn doch etwas kaputtgeht, kann es im Einzelfall entscheidend sein, dass sich herausstellt, dass das Gerät nicht falsch benutzt wurde.
Währenddessen: Stecker und Akku raus, warten
Samstagmittag, mit seinem elektrischen Exzenterschleifer will man den Farbschichten einer alten Tür zu Leibe rücken. Entweder schon beim Einschalten oder mitten in der Arbeit macht das Elektrowerkzeug plötzlich nicht mehr, was es eigentlich sollte.
Dann ist die richtige Reihenfolge der Schritte extrem wichtig:
- Gerät ausschalten.
- Akku entfernen oder Stecker ziehen.
- Gerätegehäuse abtasten: Fühlt sich eine Stelle ungewöhnlich warm an? Riecht es vielleicht verschmort?
- Mit einem zweiten Akku Funktion prüfen bzw. bei kabelgebundenen Geräten die Sicherung der Steckdose checken. Falls ein Verlängerungskabel verwendet wurde, Gerät direkt mit der Steckdose verbinden und danach zweite Steckdose verwenden.
- Insbesondere, wenn das Gerät mitten im Betrieb versagte, mindestens 15 Minuten Abkühlpause einlegen, danach Schritt 4 wiederholen.
Das alles hat nichts gebracht? Dann ist es wahrscheinlich, dass das Gerät selbst einen Schaden hat. Doch die wichtigste Maxime lautet dann: Cool bleiben! Auch wenn man angesichts des nunmehr zwangspausierenden Projekts Groll hegt, bringt es nichts, das schafhafte Werkzeug nicht bloß sprichwörtlich, sondern tatsächlich „in die Ecke zu pfeffern“ – wenn dann noch mehr kaputtgeht, wird einem der Händler das mit Sicherheit als Nachweis auslegen, dass man das Werkzeug unsachgemäß behandelt habe und man bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Egal wie firm man als Heimwerker auch ist, während der Gewährleistungs- bzw. Garantiephase sollte man keinerlei eigene Reparaturversuche starten. Das verletzt in jedem Fall die Ansprüche und sollte deshalb nur bei Geräten getan werden, die wegen ihres Alters aus der Schutzfrist heraus sind.
Danach: Mit Ruhe kontaktieren
Auch wenn es das jähzornige Teufelchen auf der Selbermacherschulter in diesem Moment nicht wahrhaben will: Derjenige, der einem das Werkzeug verkauft hat, kann gar nichts dafür, dass es den Dienst versagt. Er ist in aller Regel nur Mittelsmann zwischen Hersteller und Endverbraucher.
Heißt, es bringt nichts, die Angestellten an der Informationstheke des Baumarktes oder im Büro des Online-Werkzeughändlers nun anzuschnauzen, die tragen wirklich keine Schuld.
Besser und vor allem zielgerichteter hinsichtlich einer möglichst schnellen Bereinigung der Situation ist folgendes:
- Aus seinem Ordner den Kaufbeleg heraussuchen; im Falle eines Internetkaufs ggf. eine digitale Kopie anfertigen (Tipp: dafür gibt es spezielle Apps, die die Handykamera zum Dokumentenscanner machen).
- Alles, was zum Werkzeug gehört, zusammentragen. Auch wenn es nichts mit dem Schaden zu tun hat.
- Bei Offline-Kauf mit Gerät und Beleg zum Händler fahren. Bei Online-Kauf den Verkäufer anrufen oder anschreiben. Dabei immer den Sachverhalt schildern, aber vage bleiben – „das Gerät funktioniert nicht mehr“ / „diese Funktion klappt nicht mehr“ tut es für den Anfang und ist meistens völlig ausreichend. Schildert man zu detailliert (besonders in schriftlicher Form), wird einem das mitunter zum Nachteil ausgelegt werden, dass man selbst die Schuld trage.
- Beim Online-Händler erfragen, in welcher Form das Zurücksenden ablaufen soll. Falls man den Verkäufer mit der Schadensmeldung anschreibt, kann man gleich darin inkludieren „…bitte ich um die Zusendung eines Retourenscheins“.
Beim Offline-Händler darf man darauf vertrauen, den Laden entweder mit Bargeld, einer Gutschrift oder, falls vorrätig, einem neuen Gerät zu verlassen. Ähnlich wird es zwar auch beim Online-Händler ablaufen, aber naturgemäß mit mehr Zeit dazwischen. Sofern es aber wirklich ein Problem des Geräts ist, wird man zu seinem Recht kommen. Und nur darum geht es ja – auch wenn das Projekt bis dahin vielleicht warten muss.
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