Wohnung gekündigt: War Eigenbedarf nur vorgeschoben?
Der Fall
Der Eigentümer eines Hauses einigte sich mit seinen Mietern auf einen Räumungsvergleich. Die Begründung: Er wolle einen Neffen in dieser Immobilie unterbringen. Nicht einmal ein Jahr später wurde das Haus allerdings verkauft. Der alte Mieter vertrat im Zivilprozess die Meinung, dieser Verwandte habe gar nicht wirklich dort wohnen wollen. Er sei nur eine Art "Platzhalter" gewesen, um das Objekt problemlos veräußern zu können.
Das Urteil
"Wenn ein Vermieter seit längerem Verkaufsabsichten hegt", so der Bundesgerichtshof im Leitsatz des Urteils, und kurzfristig einen Verwandten einquartiere, dann liege der Verdacht eines vorgeschobenen Eigenbedarfs nahe. In diesem Falle könne es dem Eigentümer hauptsächlich darum gegangen sein, den Neffen später "ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen zu können".
Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS