Wohnen verboten: Mieter zu oft in Wohnung, fliegt raus
Der Fall
Die Bestimmungen im Mietvertrag waren eindeutig. „Die Wohnung wird ausschließlich zu Lager- und Abstellzwecken (...) überlassen“, hieß es. Es handelte sich um stark renovierungsbedürftige Räume, für die der Mieter monatlich nur eine Grundmiete in Höhe von 85 Euro bezahlen musste. Es war ihm zwar noch erlaubt, sich dort zu waschen und im Winter auch zu übernachten. Allerdings entwickelte sich ein dauerhaftes Wohnen in dem Objekt daraus, was der Eigentümer beanstandete, abmahnte und später als Grund für eine fristlose Kündigung anführte.
Das Urteil
Doch ist ein solches Verhalten gegenüber dem Mieter zulässig? Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS war der Vermieter schlussendlich mit seiner Räumungsklage vor Gericht erfolgreich. An ein ständiges Bewohnen der Räume sei zu keiner Zeit gedacht gewesen. E handle sich damit um einen klaren Vertragsverstoß, der die Vereinbarung nichtig mache. (Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen 407 C 111/16)
Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS