Wasserschaden nach Boiler-Leck: Mieter schuld?
Der Fall
Ein an der Wand montierter Boiler in einer Mietwohnung war defekt. Möglicherweise lag es an einem Zulaufventil, das nicht vollständig zugedreht war. Jedenfalls traten größere Mengen Wasser aus, ehe der Fehler bemerkt wurde. Der Schaden betrug etwa 10000 Euro. Die Versicherung des Wohnungseigentümers forderte das Geld von dem Mieter, weil dessen Fehlverhalten ursächlich gewesen sei. Der weigerte sich, es kam zu einem Zivilverfahren durch zwei Instanzen.
Das Urteil
Die Richter entschieden nach der Beweisaufnahme, dass hier allenfalls eine leichte Fahrlässigkeit des Beklagten anzunehmen sei. Dafür müsse er jedoch nicht haften. Eine weitergehende grobe Fahrlässigkeit, bei der die Übernahme des Schadens tatsächlich in Frage gekommen wäre, hatte die Versicherung dem Mieter nicht nachweisen können.
Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS