Zu viel ist zuviel: Über den Kasten durch den Garten vor Gericht
Die Grenze des Zumutbaren sah ein Grundstückseigentümer überschritten, als er nach seiner eigenen, langfristigen Zählung im Jahresdurchschnitt 134 Bälle aufsammeln musste. Er empfand das als erhebliche Störung. Diese Menge erschien nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch dem zuständigen Oberlandesgericht zu viel, das der Eigentümer eingeschaltet hatte. Einen Ball pro Woche bezeichnete der Zivilsenat als einen erträglichen Durchschnittswert. Dafür musste der Betreiber des Platzes sorgen, sonst drohte ein Ordnungsgeld. Allerdings war ohnehin geplant, ein höheres Ballfangnetz anzuschaffen, das die Zahl der verirrten Geschosse dann noch weiter reduzieren könne. (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Aktenzeichen 12 U 184/14)
Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle LBS