Urteil: Schmelzwasser kein Hagelschaden mehr

Dumm gelaufen: Ein Hagelschauer hatte sich bis in die Kellerräume Bahn verschafft. Der eigentliche Schaden entstand aber erst, als die Körner geschmolzen waren und alles unter Wasser setzten. Die Folge: Trotz Hausratsversicherung inkl. Sturm- und Hagelschäden wollte der Versicherungsträger für den Schaden nicht aufkommen. Und er bekam vor Gericht Recht. Doch warum ist das so?

Berlin (ots) - Ein Immobilienbesitzer war im Rahmen seiner Hausratversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. An der Gültigkeit dieser Police bestand kein Zweifel. Anders war es bei der Frage, ob der geltend gemachte Versicherungsfall überhaupt als Hagelschaden zu betrachten sei. Es ging nämlich um folgendes Ereignis: Bei einem massiven Hagelschauer gelangten Eiskörner in einen Kellerraum. Dort schmolzen sie und zerstörten dort gelagerte Haushaltsgegenstände. Die Versicherung weigerte sich daraufhin, den Schaden zu ersetzen. Mit direkter Hageleinwirkung habe das nichts mehr zu tun. Die Rechtsprechung schloss sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dieser Argumentation an. Im Urteil hieß es "Schmelzwasser und Hagel sind nicht identisch, ein Nässeschaden durch Ersteres ist kein unmittelbarer Hagelschaden".

(Oberlandesgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 5 W 43/13)

 

Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

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