Überbelegt: Wenn Familien aus Wohnungen herauswachsen

Berlin (ots) - Bis zu einer gewissen Grenze ist es die Privatsache eines Mieters, mit wie vielen Familienangehörigen er sich in seiner Wohnung aufhält – ob es also etwas enger zugeht oder jedem Mitbewohner viel Raum zugestanden wird. Doch eines dürfen Mieter nicht tun: Es ist ihnen nicht gestattet, das Objekt vollkommen überzubelegen. Ein Mietstreit in München führte hier zu einem eindeutigen gerichtlichen Entscheid.

Der Fall

In einem Münchner Fall war schon via Mietvertrag vereinbart worden, dass sich in einer 25-Quadratmeter-Einraumwohnung nur der Mieter und höchstens noch seine (Ehe-)Partnerin dauerhaft aufhalten dürften. Im Laufe der Zeit kamen allerdings zwei Kinder des Paares hinzu. Aufgrund der dem Vertrag zuwiderlaufenden Verhältnisse kam es, wie es kommen musste: Der Eigentümer kündigte mit dem Hinweis auf Überbelegung.

Das Urteil

Der Mietstreit endete vor Gericht. Doch der Vermieter bekam recht. Die Justiz sah sein Verhalten nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als gerechtfertigt an und verwies darauf, dass einem Erwachsenen bzw. zwei Kindern im Alter bis zu 13 Jahren durchschnittlich mindestens zehn Quadratmeter zustehen müssten. Das sei hier klar unterschritten worden. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 415 C 3152/15)

 

Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS

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