Streitfall: Decke ausschütteln verboten!

Es ist eine Sache, am Fenster oder auf dem Balkon eine Decke auszuschütteln, um sie zu entstauben oder zu lüften. Eine ganz andere Sache ist es allerdings, wenn es dabei Abfälle regnet – und zwar genau auf die Nachbarn. So geschehen in München. Dieses provokante Verhalten musste natürlich ein gerichtliches Nachspiel haben. Und die Richter zogen eine klare Linie.

Berlin (ots) - Dass ein Mieter gelegentlich mal vom Fenster seiner Wohnung aus eine Decke ausschüttelt, ist nicht verboten. Vor allem dann nicht, wenn er darauf achtet, dass sich unten gerade niemand aufhält oder dadurch nichts verschmutzt wird. Eine Mieterin in München ging allerdings weiter. Sie schüttelte auch eine Decke aus, in der sich Abfall wie Hundeknochen, Zahnstocher und anderes befand – und das, obwohl Menschen unter dem Fenster standen. Die Nachbarn forderten vor Gericht, dass sie ein derartiges Verhalten in Zukunft unterlasse. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ordnete der zuständige Zivilrichter genau das an. Im Urteil hieß es, die Betroffene dürfe zwar auch künftig ihre Decke ausschütteln, sie müsse aber streng darauf achten, dass sich darin keine Gegenstände befinden und dass kein Mensch unmittelbar davon betroffen sei. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 424 C 28654/13)

 

Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschaeftsstelle LBS

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