Nachbars Bäume einfach selber schneiden? – Vorsicht!
Der Fall
Sieben Linden im Alter von etwa 100 Jahren standen an der Grenze zweier Grundstücke. Sie ragten teilweise mehrere Meter zum Nachbarn hinüber, warfen Laub ab und sorgten zudem für eine Anhäufung von Vogelkot auf der Terrasse des Nachbarn. Trotz mehrerer Aufforderungen zur Beschneidung kam der Eigentümer der Bäume diesen nicht nach, so dass der Nachbar selbst die Initiative ergriff und eine Firma damit beauftragte. Doch anschließend gab es Ärger vor Gericht. Weil die Linden schwer geschädigt worden seien, forderte der Eigentümer Schadenersatz.
Das Urteil
Die Justiz zielte in ihrer Entscheidung vornehmlich auf das Alter der Bäume ab. Es sei hier nicht entscheidend, ob der Nachbar das Recht gehabt habe, selbst einzugreifen. Wie der Sachverständige im Prozess ausgeführt habe, sollten „generell bei älteren Bäumen starke Kronenschnitte vermieden“ werden, höchstens „mäßig“ und „in kürzeren Abständen“ seien solche Eingriffe vertretbar. Das Gericht warf dem Nachbarn fahrlässiges Verhalten vor. Er hätte sich angesichts „der Kürzung eines erkennbar alten, über mehrere Jahrzehnte gewachsenen fremden Baumbestandes“ besser über die Risiken erkundigen müssen. Der Schaden, den ein Gutachter festgestellt hatte, betrug knapp 7.000 Euro.
Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS