Keine Mieter, kein Steuervorteil – Eigentümer klagte vergeblich
Der Fall
Der Eigentümer einer Wohnung ließ diese über zehn Jahre lang leer stehen. Das hatte durchaus nachvollziehbare Gründe, denn die gesamte Anlage befand sich in einem völlig desolaten und maroden Zustand. Der Betroffene bemühte sich zwar innerhalb der WEG um die Aufnahme gemeinsamer Sanierungsmaßnahmen, doch das scheiterte aus verschiedenen Gründen. Schließlich verweigerte der Fiskus die Anerkennung der geltend gemachten Werbungskostenüberschüsse. Das ehemals vermietete Objekt sei schlichtweg nicht mehr betriebsbereit und ein Ende dieses Zustandes auch nicht in Sicht.
Das Urteil
Die Richter des Bundesfinanzhofs wiesen die Revision des Steuerzahlers gegen vorinstanzliche Urteile zurück. Die Entscheidung des Finanzgerichts, von einer fehlenden Absicht der Einkünfteerzielung auszugehen, sei nicht zu beanstanden, hieß es in der Urteilsbegründung. Trotz seiner Bemühungen habe es der Eigentümer im Endeffekt nicht geschafft, das Objekt in einen vermietbaren Zustand zu bringen.
Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS