Kein Abfall: Ein Herz für Altreifen
Der Fall
Der Eigentümer mehrerer unbebauter Freizeitgrundstücke fand eine originelle Lösung, mehrere 100 Altreifen einer neuen Bestimmung zuzuführen. Er verwendete sie als Pflanzringe und verbaute sie als Terrassenbefestigung für Hanglagen. Der Landkreis erließ daraufhin eine abfallrechtliche Beseitigungsverfügung. Der Grundstücksbesitzer sollte die Reifen auf eigene Kosten entsorgen. Doch der akzeptierte den behördlichen Bescheid nicht. Die Einbauten beeinträchtigten weder aus ökologischen noch aus optischen Gesichtspunkten den Gesamteindruck der Grundstücke, führte er aus.
Das Urteil
Die Verwaltungsrichter erkannten keinen konkreten Anlass für eine dringend erforderliche Beseitigung nach dem Abfallrecht. Denn hier handle es sich ja nicht um Abfall im eigentlichen Sinne. Auch eine Gefahr für die Allgemeinheit entstehe dadurch nicht. Schließlich würden Altreifen an anderer Stelle auch als Aufprallschutz in Hafenanlagen und als Erosionsschutz für Erdwälle verwendet.
Bildquelle: obs/Bundesgeschaeftsstelle LBS