Wer im Glashaus sitzt... sollte besser aufpassen!

Jeder kennt diesen Warnspruch: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Doch ganz so radikal muss es gar nicht zugehen, damit Glashäuser Schmerz verursachen. Moderne Bürogebäude setzen schon lange auf eine ausgeprägte Glasarchitektur. Da sollten Besucher tunlichst aufpassen, wohin sie gehen. Dass an einer blutigen Bekanntschaft mit einer Glaswand aber nicht unbedingt das Gebäude schuld sein muss, hat jetzt ein Gericht entschieden.

Der Fall

Berlin (ots) - Wer wäre nicht schon einmal in seinem Leben gegen eine Glastür oder gegen eine Glaswand gelaufen? Das ist bei diesem Material fast unvermeidlich. Aber die Teilnehmerin an einer Veranstaltung in einem modernen Gebäude wollte ihre unsanfte Begegnung mit einer gläsernen Trennwand zwischen Raumteilen nicht so einfach hinnehmen. Sie hatte sich dabei eine Platzwunde an der Lippe und eine Zahnverletzung zugezogen und forderte nun Schadenersatz sowie Schmerzensgeld. 

Das Urteil

Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kam sie damit nicht durch. Das gesamte Gebäude bestehe hauptsächlich aus Glas, beschieden die Richter in ihrem Urteil, und deswegen habe die Klägerin besonders aufmerksam sein müssen. Außerdem sei der Raumteiler farblich abgesetzt gewesen und habe ein beleuchtetes Notausgangsschild aufgewiesen. Das reiche, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen. (Landgericht Essen, Aktenzeichen 18 O 270/14) 

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