Vor Gericht: Tiefbauer kappen Abwasserleitung
Berlin (ots) - Eigentlich hätten die Hauseigentümer kaum etwas davon spüren dürfen, dass in der unmittelbaren Nähe ihres Grundstücks auf öffentlichem Gelände Tiefbauarbeiten vorgenommen wurden (Verlegen von Versorgungsleitungen). Die Vorgänge betrafen sie nämlich nicht unmittelbar. Doch es kam anders: Aus Versehen bohrte das Bauunternehmen ihren Hausanschlusskanal an, was einen Rückstau des fäkalienhaltigen Abwassers im Keller des Hauses zur Folge hatte. Anschließend kam es zu einem Rechtsstreit über die Beseitigung der Schäden. Die zuständige Zivilkammer wies nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im Urteil auf die große Verantwortung von Tiefbauunternehmen hin, wenn sie auf öffentlichen Straßen und Wegen Bohrungen bzw. Grabungen vornähmen. Sie müssten sich "besonders sorgfältig und gewissenhaft über die Lage von Versorgungsleitungen (...) vergewissern". Hier sei das offenkundig nicht geschehen, weswegen die Firma haften müsse. (Landgericht Hanau, Aktenzeichen 9 O 751/14)
Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschaeftsstelle LBS