Betriebsbedarf: Wenn der Hausmeister Deine Wohnung will

Das große Schreckgespenst jedes Mieters ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Wenn die Eigentümerfamilie zur Selbstnutzung auf die Wohnung zugreifen möchte, müssen auch langjährige Mieter in der Regel klein beigeben. Weniger bekannt ist, dass es daneben eine weitere Form der Kündigung aus Nutzungsgründen gibt: den Betriebsbedarf! Was steckt dahinter? Und müssen Kündigungen hier in jedem Fall hingenommen werden?

Kündigung wegen Betriebsbedarf

Eine Eigenbedarfskündigung ist nicht nur dann möglich, wenn Eigentümer oder nahe Angehörige eine vermietete Immobilie beziehen wollen. Es gibt auch den sogenannten „Betriebsbedarf“. Damit ist gemeint, dass eine Wohnung dringend zur Erhaltung bzw. zum Ausbau der Infrastruktur eines Wohnkomplexes benötigt wird. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Tag und Nacht besetzter Concierge-Dienst eingerichtet werden soll.

Immer rechtens?

Für die Unterbringung eines Hausmeisters gilt die Kündigung wegen Betriebsbedarf nach Information des Infodienstes Recht und Steuern allerdings nicht unbedingt. In einer höchstrichterlichen Entscheidung wurde festgestellt, dass ein für mehrere Objekte zuständiger Hausmeister, der ohnehin schon in der Nähe wohnte, einen eingesessenen Mieter nicht hätte verdrängen dürfen. Dem früheren Mieter wurde Schadenersatz zugesprochen.

 

Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS

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