Bahn frei! – Müssen Nachbarn immer Notweg einräumen?
Der Fall
Der Fall drehte sich um ein Grundstück, das auf der einen Seite zwar öffentlich anzufahren war. Jedoch führte von dort aus eine steile Treppe zum Anwesen. Auf der anderen Seite musste ein fremdes WEG-Grundstück durchfahren werden, um dann problemlos mit dem PKW zum Haus zu gelangen. Diese Nachbarn wollten allerdings das Passieren auf ihren Wegen nicht länger erlauben.
Das Urteil
Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS durften sie das Notwegerecht verweigern. Denn nach Ansicht des BGH gibt es nämlich im Normalfall keinen Anspruch, unmittelbar vor das Haus fahren zu können. Entscheidend sei es, an das Grundstück selbst heranzukommen – in einer Entfernung, von der aus man etwa Einkaufstaschen zum Eingang tragen könne. Das müsse ausreichen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 116/15)
Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS