Haftpflicht-Risiko Treppe – Darauf müssen Immobilienbesitzer achten
Der Eigentümer haftet
Stürzt jemand auf einer Treppe und kommt zu Schaden, haftet im Normalfall der Eigentümer. Stehen möglicherweise Forderungen nach Schadensersatz oder gar Schmerzensgeld im Raum, wird das Zivilrecht angewendet. Und hier wiederum kommen andere Fragestellungen zum Tragen: zum Beispiel, ob die Treppe denn überhaupt “verkehrssicher” war. Und nach höchstrichterlichen Entscheidungen ist eine Treppe erst dann verkehrssicher, wenn sie über zwei Handläufe verfügt. Zudem muss die Treppe gut ausgeleuchtet sein. Das bedeutet, dass sich beim Betreten etwa keine Schatten bilden dürfen, die einen Fehltritt verursachen könnten.
Unwissenheit schützt nicht
Besonders problematisch aus Sicht eines Hauseigentümers ist, dass ihm unter Umständen im Rahmen eines Zivilgerichtsverfahrens fahrlässiges Verhalten unterstellt wird. Im Zeitalter des Internets fällt es immer schwerer, sich hier mit Unwissenheit herauszureden. Fahrlässigkeit bedeutet aber stets einen finanziellen Nachteil. Denn unter Umständen weigert sich dann die Versicherung des Eigentümers, den Schaden zu übernehmen. Und das kann fatale Auswirkungen haben.
Im schlimmsten Fall muss der Eigentümer dann Schmerzensgeld oder gar eine lebenslange Unterstützung des Unfallopfers aus eigener Tasche bezahlen. Deswegen ist es wichtig, sich um die Sicherheit der am Haus befindlichen Treppen zu kümmern. Hierbei kann auch durchaus kreativ vorgegangen werden. Beispielsweise lassen sich Treppen mit einem beleuchteten Handlauf ausstatten, der alle Stufen schattenfrei bestrahlt und so den Weg auf der Treppe sicherer macht. Entsprechende Lösungen bietet etwa die aristo B Group an. Ihre Beleuchtungssysteme basieren auf LED-Technologie und können mit recht wenig Aufwand montiert werden.
Bildquelle: © Jana Schönknecht - Fotolia.com
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