Jahreswechsel: Neue Auflagen bei der Heizungsförderung

Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel kommen in Deutschland auf Eigenheimbesitzer, die sich mit dem Gedanken an eine Heizungssanierung tragen, wieder eine Vielzahl von Neuregelungen zu. So erfolgte seitens der Gesetzgebung eine Änderung bei den Zuschüssen für umweltschonende Heizungen. Obwohl erst ab dem 1. Januar 2018 in Kraft, gelten die neuen Bestimmungen auch für Bauvorhaben, die bereits 2017 an einen Heizungsfachbetrieb in Auftrag gegeben wurden. Um künftig in den Genuss der Marktanreizprogramme (MAP) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu kommen, muss ein entsprechender Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) schon gestellt werden, bevor ein Handwerksbetrieb seitens des Bauherrn beauftragt wird.

Sanierungsbedarf

Allein die Neuregelungen zum sogenannten „Kombinationsbonus“ machen deutlich, dass sich weniger bauaffine Hausbesitzer bereits während der frühen Vorplanungsphase einer komplexen Heizungssanierung um eine sachkundige Begleitung durch einen kompetenten Fachmann bemühen sollten. Seit dem 1. Dezember ist es übrigens egal, aus welcher Branche der eigene Energieeffizienz-Experte kommt. Er muss, um als förderwürdig zu gelten, lediglich qualifiziert genug sein, wobei er auch aus bereits bestehenden Kontakten, beispielsweise der beauftragten Heizungs- und Sanitärfirma, ausgewählt werden kann.

Die Beratung tut offensichtlich Not, da man festgestellt hat, dass deutschlandweit um die 20 Millionen Heizungen schrottreif und selbst mit höchstem fachlichen Sachverstand nicht mehr energieeffizient optimierbar sind. Der aktuelle Heizspiegel von 2017 spricht da klare Worte, wenn die Analysten einschätzen, dass die durchschnittlichen Heizkosten einer Wohnung mit 70 m² je nach energetischem Zustand zwischen 550 und 1.200 Euro pro Jahr schwanken.

Clever kombiniert

Erneuerbare Energien in umweltschonenden Heizungsanlagen sind nicht nur ein wesentlicher Beitrag, um unsere Umwelt zu entlasten. Sie sorgen auch für beachtliche Zuschüsse auf dem Konto investitionsbereiter Bauherren. Einige aktuelle Beispiele dazu:

  • Solarthermie-Anlage für Heizung und Warmwasser: mindestens 2.000 Euro Förderung
  • Biomasse-Anlage, z.B. Pelletkessel mit Wärmespeicher: mindestens 3.500 Euro Förderung
  • Umrüstung Wärmepumpe mit Erdsonde: mindestens 4.500 Euro Förderung

Werden mehrere der o. g. Technologien genutzt, gibt es einen Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro zusätzlich obendrauf. Darüber hinaus lässt sich ein „Heizungspaket“ aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz anzapfen, was die Gesamtförderung nochmals um 20 Prozent erhöhen würde. Somit könnte eine Optimierung der Heizungsanlage in Verbindung mit dem Einbau von Wärmepumpe und Erdsonde bis zu 8.750 Euro an Zuschüssen in die Haushaltskasse zurückspülen. Die Auszahlung der Fördermittel – und das ist gleich geblieben – erfolgt erst nach der Inbetriebnahme.

 

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