Solarpaneele – Kein Platz für turtelnde Tauben
Gefahr von oben
Die Hohlräume unter Photovoltaikanlagen werden von Tauben gerne als Siedlungsraum genutzt, was aber bereits nach kurzer Zeit für ein dichtes Netz voller Flechten, Algen sowie Moos sorgt und darüber hinaus Marder und Ratten anlockt. Durchgebissene Solarkabel, dazu stark ätzender Vogelkot, der zu Schäden an der Moduloberfläche und bald danach zu Hotspots führt – die Liste möglicher Folgeschäden ist lang, der finanzielle Verlust für den Betreiber der Anlage entsprechend hoch. Ein damit verbundener Ertragsverlust bleibt oft monatelang unbemerkt, sodass nach einem längeren Taubenbefall eine thermografische Diagnose der Dachanlage mit Wärmebildkamera und Drohne empfehlenswert ist (wir berichteten darüber in unserem Artikel Luftaufklärung – Solarzellen prüfen per Drohne).
Aktiv gegensteuern
Eine rechtzeitig angestoßene Prävention gegen die unerwünschten Nestbauer kann ihre Ausbreitung in Grenzen halten oder sogar gänzlich verhindern. Üblich sind mechanische Hindernisse zur Taubenabwehr (Schutzgitter, Spikes, u. Ä.), die bereits bei der Neuerrichtung einer Solaranlage fachmännisch mit montiert werden sollten. Um der Einnistung, also dem leichten Befall, vorzubeugen, haben sich in der Praxis auch bestimmte Vergrämungsmaßnahmen bewährt, die ganz einfach händisch durchgeführt werden. Laute Geräusche (zwei größere Holzbretter zusammenschlagen) bzw. der Einsatz einer leistungsstarken Wasserpistole (oder des Gartenschlauchs!) erfordern zwar eine hohe Aufmerksamkeit sowie einen gewissen körperlichen Einsatz. Diese einfachen Maßnahmen tragen aber auf Dauer dazu bei, den Tieren ihre neue Umgebung so ungemütlich wie möglich zu machen.
Nicht alles erlaubt
Hat sich der Taubenschwarm bereits eingenistet, wird er in aller Regel nur sehr schwer zu vertreiben sein und kehrt nach erfolgter Flucht fast immer vollständig zurück. Nun bleibt lediglich die Möglichkeit, das Nest, wenn es denn erreichbar ist, manuell zu entfernen und die Einflugrinnen danach dauerhaft mit Lochblenden oder stabilen u-förmigen Drähten zu verschließen. Die Beseitigung von Taubennestern darf jedoch nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass sich darin keine frisch geschlüpften Jungtiere befinden – eine Forderung, die im europäischen Tierschutzgesetz verankert ist. In solchen Fällen hilft nur noch ein Gang ins zuständige Veterinäramt, das einen sachkundigen Falkner oder Kammerjäger benennt, der sich der Tiere fachgerecht annimmt.
Bildquelle: © bilanol - Fotolia.com
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