Update: Elektro-G-Richtlinie im Kreuzfeuer

Es steht neuer Streit ins Haus – für Verbraucher, zu deren Entlastung die ElektroG-Richtlinie der EU eigentlich gedacht war. Wie diese gesetzlichen Regeln nun in der Praxis funktionieren, dafür interessierte sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Dass es zu Anlaufproblemen kommen würde, war – realistisch betrachtet – durchaus absehbar. Der tatsächliche Stand der Dinge scheint sich aber als weitaus gravierender darzustellen. Wie das Onlineportal Baumarktmanager am 26.08.2016 berichtete, seien von den 45 Handelsunternehmen, die seitens der DUH kontrolliert wurden, zahlreiche Marktteilnehmer durch mangelhafte Rücknahmeregelungen und unzureichende Informationen aufgefallen, darunter Handelsunternehmen wie Obi, Ikea oder Karstatt. Doch damit hat die Geschichte noch kein Ende.

Der Konflikt

Die EU-Richtlinie über "das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" soll die Rücknahme von Elektro-Altgeräten seitens des Handels regeln (wir berichteten). Nun zeigen sich aber erste Bruchstellen. Konkret angesprochene Mängel gebe es u.a. bei der Rücknahme von Energiesparlampen, bei denen Händler die Rücknahme verweigerten. Das alles seien keine Einzelfälle, sondern der allgemeine Trend, was der DUH Anlass genug war, mit einer Flut von Abmahnungen gegen die vermeintlichen Wettbewerbsverstöße vorzugehen.

Dass somit wieder Ruhe einkehrt und für umweltbewusste Kunden alles wieder in geordneten Bahnen verläuft, könnte man zwar meinen, ist aber falsch. Denn jetzt kommt auch noch eine durchaus angesehene Partnerschaft von Rechtsanwälten aus Berlin mit ins Spiel. Und diese vertritt die Meinung, dass die Deutsche Umwelthilfe mit dem Versand ihrer Abmahnungen und strafbewehrten Unterlassungserklärungen lediglich „lukrative Geschäfte“ für sich beabsichtige, da selbst banale Verstöße durch den Verein verfolgt würden. Den betroffenen Händlern wird daher empfohlen, weder eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, noch Kontakt zur Deutschen Umwelthilfe aufzunehmen.

Und die Lösung?

Doch was machen nun umweltbewusste Verbraucher mit ihrem Elektroschrott, wenn der Handel die EU-Verordnung boykottiert und sich ein langer Rechtsstreit anbahnt? Ikea hat beispielsweise aktuell das Onlineportal zmart24 mit der Rücknahme von Energiesparlampen beauftragt. Hierzu müssen die Verbraucher zunächst eine E-Mail-Anfrage stellen. Bei Testrückgaben sei allerdings geantwortet worden, dass man von Privatpersonen keine Beleuchtungsmittel zurücknehme. Fehlverhalten durch einen einzelnen Mitarbeiter, meinte das schwedische Möbelhaus nachträglich zu diesem Vorwurf.

Nach jahrelanger Vorbereitungszeit muss nun wohl von gesetzgeberischer Seite beleuchtet werden, wie eine Durchsetzung von ElektroG überhaupt erfolgen kann. Ansonsten suchen sich Käufer von elektronischem Equipment wohl wieder ihre ganz persönlichen Lösungsansätze, wie u. a. Spiegel-Online-Leser udo88 am 25.08.2016 praxisbezogen kommentierte: „Habe im letzten Jahr mehrere Geräte schön und einfach per blauen Sack im normalen Hausmüll entsorgt. Laptop, Toaster, Reiskocher, Elektrogrill, Staubsauger. Die Kantenlänge ist mir so etwas von egal. Hauptsache das Zeug passt in einen 120 Liter Sack rein. Dieser Umwelt Zirkus geht mir sowas von am A.. vorbei. Typisch deutsch dämlich.“

 

Bildquelle: © thieury - Fotolia.com

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