Bildung von Wohneigentum wird teurer
Die Grunderwerbsteuer wird bei Erwerbsvorgängen von unbebauten oder bebauten Grundstücken, von Gebäuden auf fremdem Grund (u.a. Ferienhäuser auf Pachtgelände) und von grundstücksgleichen Rechten wie Sondernutzungsrechten und Erbbaurechten erhoben. Ausnahmen von der Besteuerung erfolgen nur bei Erbschaften, Schenkungen oder Erwerbsvorgängen zwischen Ehe- beziehungsweise Lebenspartnern oder Personen, die in gerader Linie verwandt sind. Zwischen 1998 und dem 1. September 2006 lag die Grunderwerbsteuer bundesweit bei einem Einheitssatz von 3,5 Prozent des Kaufpreises. Seit September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Allein Bayern und Sachsen haben ihn bei 3,5 Prozent belassen. Spitzenreiter ist derzeit Schleswig-Holstein mit 6,5 Prozent. Zum 1. Januar 2014 wurde die Grunderwerbsteuer in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein angehoben.
"Für Berlin bedeutet dies, dass Erwerber bei dem Erwerb einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 150.000 Euro mit einem Satz von 6,0 Prozent inzwischen 9.000 Euro Grunderwerbsteuer zahlen müssen", erklärt Neumann. "Im vergangenen Jahr wären hierfür bei dem damaligen Satz von 5,0 Prozent 7.500 Euro fällig gewesen." Zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. März 2012 hätten Erwerber bei einem Satz von 4,5 Prozent 6.750 Euro zahlen müssen. Ab August 2014 plant Hessen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 5,0 Prozent auf 6,0 Prozent. Das Saarland will die Steuer ab dem 1. Januar 2015 von 5,5 Prozent auf 6,5 Prozent anheben. Das Anziehen der Notargebühren für den Haus- und Wohnungskauf seit August 2013 treibt die Kaufnebenkosten zusätzlich in die Höhe. "Diese Verteuerung erschwert nicht nur die Bildung von Wohneigentum, sondern verteuert auch die Mieten", so Neumann. "Wenn die Baufinanzierungszinsen langfristig wieder anziehen, werden die gestiegenen Kaufnebenkosten Normalverdienern den Erwerb von Wohneigentum deutlich erschweren."
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