Windrad zu laut - Wer zahlt die Messung?

Dass Windräder beizeiten nicht nur leise flüstern, ist bekannt. Doch wer muss eigentlich für die Messung aufkommen, wenn der Verdacht aufkommt, der luftige Stromerzeuger könnte dauerhaft zum Störsender werden? Ein Gericht in Deutschland hat dazu ein Urteil gefällt.

Berlin (ots) - Die Einwohner einer kleinen Gemeinde beschwerten sich bei den Behörden des Öfteren darüber, dass ein nahes Windrad zu laute, nicht mehr zumutbare Geräusche verursache. Daraufhin verpflichtete die Behörde den Betreiber, durch eine zugelassene Messstelle Untersuchungen zu veranlassen - und zwar auf eigene Kosten (etwa 16.000 Euro). Genau das verweigerte der Windkraftunternehmer. Er verwies auf zurückliegende Messungen. Diese schienen aber dem zuständigen Verwaltungsgericht nach Angaben des Infodiensts Recht und Steuern der LBS "nicht hinreichend aussagekräftig". Deswegen wurde angeordnet, dass der Betreiber selbst für eine neue Begutachtung aufkommen müsse, zumal sich einige Anhaltspunkte für zu starke Geräuschentwicklungen fänden.

 

Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

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