Kampf um die Hecke: Wie hoch darf sie sein?
Der Fall
Gelegentlich werden Streitigkeiten um das nachbarschaftliche Grün sogar noch verkompliziert. Mit einem ausgewachsenen Spezialfall hatte es die Justiz bei einem Streit zweier Grundstücksnachbarn zu tun. Die Besonderheit: Der eine Eigentümer hatte wegen der Lage am Hang ein deutlich niedriger liegendes Grundstück. Es stellte sich laut Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Frage, welcher Maßstab hier für die zulässige Pflanzenhöhe gelte.
Das Urteil
Wie sich zeigte, sind unterschiedliche Bodenniveaus durchaus relevant. Die Rechtsprechung entschied, dass die Höhe der Gewächse bei einer derartigen Hanglage nicht von der Austrittsstelle im Boden, sondern vom Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks aus zu messen sei. Denn nur das sei für den Nachbarn auch tatsächlich relevant. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 230/16)
Bildquelle: Bundesgeschäftsstelle LBS
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