Smart Home: Sicherheitsbedenken bleiben
Fehlendes Vertrauen
2017 – so die Experten auf der Internationalen Funkausstellung 2016 – sollte eigentlich das Jahr werden, in dem das viel gelobte Smart Home erwachsen wird, endlich aus seinen Kinderschuhen heraustritt und sich massenhaft in den Haushalten etabliert (wir berichteten in unseren News). Dennoch vermittelt uns die Statistik selbst heute noch, dass wir von diesem ehrgeizigen Ziel, zumindest in Deutschland, noch ziemlich weit entfernt sind. Immerhin waren es im Oktober 2017 bereits 80 Prozent der Befragten, denen der Begriff Smart Home zumindest bekannt war. Dennoch besitzen zur selben Zeit 40 Prozent der Umfrageteilnehmer kein einziges dieser Geräte. Von den 19 derzeitig vorhandenen Produktgruppen werden im Durchschnitt nur 4,1 Geräte genutzt, die meisten aus den Segmenten Entertainment und Energie.
Die fehlende Motivation der Endbenutzer erklärt sich daraus, dass ihre Kaufabsicht gegenüber den letzten Jahren zwar deutlich höher geworden ist. Aber die verständlich hohen Ansprüche der Kunden nach einfacher Bedienung und Datensicherheit sind seitens der Industrie noch längst nicht erfüllt. Dazu zählen selbst relativ simpel erscheinende Produkthaftungsfragen, die sich infolge bestimmter IT-Sicherheitslücken ergeben, wenn beispielsweise der smarte Kühlschrank gehackt wird. Rein rechtlich gesehen, sind diese keineswegs auszuschließenden Sicherheitsprobleme bis heute nicht eindeutig geklärt, denn für die meisten Hersteller hat die Funktionalität ihrer Smart-Home-Produkte gegenüber dem Anspruch, wirkungsvoll gegen Hackerangriffe geschützt zu sein, Vorrang.
Rechtliche Tücken
Um bei unserem angedeuteten Szenario des Kühlschranks zu bleiben: Was passiert, wenn sich Kriminelle diesen als Angriffspunkt wählen und es Hackern möglich wird, das Sicherheitssystem per Internet auszuhebeln? Wenn sie sich so unberechtigten Zugang zum Haus verschaffen und Wertgegenstände mitnehmen? Wer haftet für Mängel dieser Art, die ihren Ursprung in Sicherheitslücken des IT-Systems haben? Paragraf 434 (BGB) sieht vor, dass Verbraucher Schadensersatzansprüche gegenüber den Herstellern geltend machen können, wenn in der Kaufsache ein Mangel vorliegt, der eine Soll-Beschaffenheit beeinträchtigt. Sehr schwierig für den Kunden, da auf die zu erfüllenden Sicherheitsmaßnahmen im Kaufvertrag seitens der Hersteller in der Regel nicht eingegangen wird.
Neben eine Reihe weiterer rechtlicher Hürden, deren Erörterung den Rahmen dieses Artikels sprengen würde, ergibt sich ein weiterer grundsätzlicher Aspekt: Die Haftung des Herstellers endet grundsätzlich an der Stelle, wo durch einen Dritten ein missbräuchlicher und rechtswidriger Eingriff erfolgt und ein Schadensereignis eintritt. Somit liegt es außerhalb der Herstellerverantwortung, wenn ein ansonsten technisch korrekt arbeitender Kühlschrank vorsätzlich und unter krimineller Ausnutzung bestimmter IT-Sicherheitsschwachstellen gehackt wird.
Tipps für ein sicheres Smart Home
So bleibt dem Endbenutzer aus heutiger Sicht der rechtlichen Lage also lediglich die Möglichkeit, die Smart-Home-Sicherheit seines Systems selbst zu steigern. Und tatsächlich helfen beim Kampf gegen Hacker bereits recht simple Vorkehrungen:
- regelmäßige Änderung des WLAN-Passworts im Router
- Verwendung sicherer Passwörter, die aus einer Mischung von Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen
- Auswahl der sichersten Verschlüsselungsmethode (empfohlen ist WPA2)
- Überprüfung von Datenfreigaben bei Smartphones und Tablets (Apps fordern oft beim Installieren jegliche Zugriffsrechte auf persönliche Daten und andere Programmanwendungen, die von Nutzern freiwillig und oft zu großzügig gewährt werden)
- Firmware des WLAN-Routers auf dem aktuellen Stand halten (regelmäßige Updates!)
- Zertifikate und Gütesiegel beim Kauf von Smart-Home-Produkten beachten (bspw. TÜV Trust-IT-Zertifikat)
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