Sturmschäden - Was nun?
Was tun im Schadensfall?
Betroffene sollten zuerst das Haus und die unmittelbare Umgebung begutachten, um mögliche Gefahrenquellen zu entdecken: Sind Balkontüren und Fenster in Ordnung? Sitzen die Leitungen der Blitzschutzanlage noch fest auf dem Dachfirst? Haben Äste und Bäume die Regenrinnen gelockert? Auch eine Sichtprüfung der Dacheindeckung ist sinnvoll. Wer Schäden feststellt, die zunächst niemandem gefährlich werden können, sollte sich mit Aufräumarbeiten allerdings zurückhalten. Auch wenn das Bedürfnis groß ist, schnell alles wieder in Ordnung zu bringen: Aktionismus kann die spätere Regulierung des Schadens unnötig erschweren.
Erlaubt ist hingegen alles, was dazu beiträgt, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet konkret: Offene Stellen wie zerstörte Fensterscheiben oder abgedeckte Teile des Dachs sollten Betroffene umgehend provisorisch abdichten, um das Eindringen von Regenwasser in das Gebäude zu verhindern. Gleiches gilt bei beschädigten Fahrzeugscheiben.
Tipps für die Schadensmeldung
Ist die Lage nach der ersten Bestandsaufnahme unter Kontrolle, gilt es, die entstandenen Schäden möglichst rasch zu dokumentieren und der Versicherung zu melden. Beschädigte Gegenstände sollten nicht vorschnell entsorgt, sondern zum Schadensnachweis aufbewahrt werden.
Hilfreich sind bei der Schadensmeldung folgende Reaktionen und Angaben:
- Den Versicherungsfachmann vor Ort informieren
- Versicherungsnummer angeben, falls zur Hand
- Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
- Erste Schätzung zur Schadenhöhe abgeben
- Gegebenenfalls Fotos vom Schaden anfertigen, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
- Telefonnummer für Rückfragen mitteilen
Für ERGO etwa sind deutschlandweit rund 60 Soforthelfer im Einsatz. Sie regulieren vor Ort auch die durch Sturm verursachten Schäden - sofern das telefonisch oder schriftlich nicht möglich ist.
Welche Versicherung kommt wofür auf? Als Faustregel gilt:
- Beschädigtes Fahrzeug - Kasko bezahlt Reparatur
- Beschädigtes Mobiliar - ein Fall für die Hausratversicherung
- Schäden bei Nachbarn - die Haftpflichtversicherung springt ein
- Vollgelaufener Keller - Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung - aber nur bei Einschluss "weiterer Elementargefahren"
Bildquelle: ERGO Versicherungsgruppe AG