KfW-Förderung: Diese staatlichen Zuschüsse gibt es

In Deutschland greift die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Eigenheimbesitzern und Bauherren dank zugeschnittener Förderprogramme mit besonders günstigen Darlehen unter die Arme. Gefördert werden dabei eine Reihe von besonderen Bau- und Umbaumaßnahmen. Entscheidend ist dabei jedoch, dass Anträge noch vor der Umsetzung von förderungswürdigen Baumaßnahmen gestellt werden. Eine nachträgliche Finanzierung ist nicht möglich. Was sollte man noch zu den Förderungen wissen?

Steigerung der Energieeffizienz

Gleich mehrere Programme widmen sich der energetischen Optimierung einer bestehenden Immobilie oder des Neubaus. Wenn Wohnraum erworben wird, der saniert werden soll, kommt das Programm 151 in Frage. Ist ein Niedrigenergiehaus nach dem KfW-Standard das erwünschte Ziel, können bis zu 100.000 Euro an Förderung beantragt werden. Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmungen, Austausch der Fenster, Austausch oder Optimierung der Heizungsanlage werden immerhin mit bis zu 50.000 Euro gefördert. Das Programm 430 bezuschusst die Modernisierung von Heizung und Lüftung. Für Bauherren, die ein Haus mit geringem Energieverbrauch errichten wollen, steht das Programm 153 zur Verfügung. Mit bis zu 100.000 Euro kann die KfW hier in die Finanzierung mit einsteigen.

Förderung von Wohnraum

Das KfW-Programm 124 soll die Eigentumsquote stärken und zum Erwerb oder Neubau selbst genutzten Wohnraums animieren. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, ein Haus zu bauen oder eine Immobilie zu erwerben, sollte mit seinem Finanzierungsberater sprechen, ob sich hier die bis zu 50.000 Euro KfW-Mittel in die Finanzierung einrechnen lassen.

Altersgerechtes Umbauen

Die KfW hat ebenfalls zwei Programme für den altersgerechten Umbau bzw. Sanierung von Wohnraum aufgelegt. Das KfW-Programm 455 bietet Eigentümern einen Zuschuss von über 6.000 Euro, wenn altersgerecht umgebaut wird, z.B. durch Umrüsten des Badezimmers auf barrierefreie Systeme, Rückbau von Schwellen oder der Verbreiterung von Türen. Wird zusätzlich ein Kredit benötigt, steht das Programm 159 zur Verfügung. Auf seiner Grundlage stellt das KfW bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit als günstiges Darlehen zur Verfügung.

Beratung notwendig

Vor der Beantragung von KfW-Mitteln sollten sich Eigentümer und Bauherren unbedingt beraten lassen. Die aufgelegten Zuschüsse können direkt bei der KfW beantragt werden. Dazu muss aber auch ein unabhängiger Berater und Gutachter für die Maßnahmen hinzugezogen werden. Dieser stellt dann etwa die grundsätzliche Förderungsfähigkeit fest. Kredite der KfW müssen dagegen immer über einen Finanzierungspartner oder eine durchleitende Bank beantragt werden. Eine fundierte Beratung bleibt also notwendig. Dafür winken aber auch großzügige Konditionen und freie Mittel vom Staat.

 

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