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Als Experte sollte Ihnen allerdings auch klar sein, dass gerade der Sachverhalt der Austauschbarkeit der Leitungen in vielen Fällen auch bei Verlegung in Rohr/Schlauch oftmals überhaupt nicht gegeben ist. Spätestens ab einer gewissen Länge, oder über mehrere Ecken ist das Austauschen nicht mehr möglich, insbesonder bei Hauptzuleitungen in der Steigzone.
Davon einmal abgesehen habe ich in der ÖNORM 8001 keinen Hinweis darauf gefunden, dass Mantelleitungen zwingend in Rohr/Schlauch verlegt werden müssen. Können Sie mir hierzu die genaue Stelle benennen, wo dies steht? Denn laut ÖVE-EN 1 Teil 3 §42:1998-3 42.1.2 ist die Verlegung in Rohr lediglich für Aderleitungen verplichtend, Mantelleitungen und Kabel sind von dieser Pflicht ausgenommen.

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