Werbetafel vor Gericht
Genau eine solche Maßnahme hatte allerdings eine Werbefirma im Sinn. Sie wollte eine bestehende Plakatwand mit einer LED-Schriftleiste umrüsten. Das zuständige Bauamt stellte sich dem entgegen und verweigerte die Genehmigung. Die Bewohner des benachbarten, weniger als sechs Meter entfernten Gebäudes würden durch das Flackern des Lichts zu stark belästigt. Das gehe klar über das hinaus, was ein Nachbar selbst innerhalb einer traditionell eher unruhigen städtischen Umgebung hinnehmen müsse. Einen Bezug zur Wohnnutzung sah das Gericht nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht mehr gegeben. Man müsse hier von einem wesensfremden Gestaltungselement sprechen. (VG Stuttgart, Aktenzeichen 13 K 308/14)
Bildquelle: obs/Bundesgeschäftsstelle LBS