Mini-Solarmodule jetzt erlaubt – Aber was bringen sie?

Aus eigener Kraft an der Energiewende teilhaben zu können, war insbesondere den Stadtbewohnern in Deutschland bislang aus Platzgründen kaum möglich. Aber mit den Neuregelungen der VDE Norm 0100-551 gab es seitens des Gesetzgebers nun grünes Licht für den Einsatz von Mini-Solarmodulen auf dem heimischen Balkon. Dabei handelt es sich um steckbare Fotovoltaikanlagen, die sich problemlos an den vorhandenen Haushaltsstromkreis anschließen lassen und technisch in der Lage sind, auch den letzten Sonnenstrahl in umweltfreundliche Solarenergie umzuwandeln.

Was steckt dahinter?

Durch die neuen Möglichkeiten soll die Nutzung von Sonnenenergie leichter werden. Theoretisch jedenfalls, denn ganz ohne verwaltungstechnische Barrieren läuft es natürlich in Deutschland leider nicht, auch wenn das System bereits über Jahre in Österreich der Schweiz und in Portugal ausgezeichnet funktioniert. Knackpunkte sind dabei hauptsächlich:

  • Einverständnis des Eigentümers/ Vermieters
  • fehlende Klarheit: mit der endgültigen Novellierung der o. g. VDE-Norm wird frühestens Anfang 2019 gerechnet
  • Widerstand seitens der Netzbetreiber (allein in Deutschland über 700!) mit teils sehr widersprüchlichen Argumenten, mitunter auch die These, die Anlagen seien gefährlich und illegal

Prinzipiell lassen sich solche Anlagen in jeden Stromkreis integrieren, der über eine spezielle Einspeisesteckdose verfügt, die als solche mir den Daten ihrer maximal möglichen Anschlussleistung gekennzeichnet sein muss. Einziges No-Go laut dem Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (VDE): Es muss bei der Installation dieser Anlagen technisch ausgeschlossen werden, dass der Stromzähler rückwärts laufen kann. Im Fall, dass mehr Energie erzeugt wird, als momentan verbraucht werden kann, bestünde diese Gefahr, sodass zur Sicherheit eine Rücklaufsperre erforderlich ist. Notfalls geschieht das durch einen Zählertausch, der über den Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber organisiert werden kann. Spätestens an dieser Stelle wird der interessierte Solarstromerzeuger in spe darüber nachdenken, ob sich dieser derzeit noch recht erhebliche administrative Aufwand für sein Minikraftwerk lohnt und ob bzw. wann sich seine Investition amortisiert.

Lohnt sich das?

Sehen wir uns den gegenwärtigen technischen Stand der Dinge einfach mal kurz an. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) macht zur aktuellen Marktsituation folgende Rechnung auf: Eine handelsübliche Mini-Solaranlage, die den oben aufgeführten gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine Ausgangsleistung um die 270 Watt besitzt, kostet ca. 470 Euro. Wenn auch wettermäßig mit der Sonne alles perfekt stimmt, kommen pro Jahr 300 kWh zusammen, die den ansonsten 29 Cent teuren Strom, den der Energielieferant berechnet, um je 7 Cent mindern. Daraus ergibt sich eine jährliche Einsparung in Höhe von 87 Euro, die wiederum dafür sorgt, dass sich die Mini-Anlage an der Balkonbrüstung innerhalb von fünf Jahren amortisiert hätte. Einen konstanten Strompreis unterstellt, würden Mieter nach 25 Jahren einen Gesamtgewinn in Höhe von knapp 2.330 Euro erzielt haben, was einer effektiven Verzinsung von rund 6,6 Prozent entspricht.

Noch erheblich höher ist der Gewinn natürlich für unsere gemeinsame Umwelt, der umso größer wird, je mehr energie- und naturbewusste Bürger sich als aktive Solarenergie-Produzenten engagieren. Allein die Ausnutzung aller verfügbaren Standorte, die sich für Kleinsolaranlagen in Deutschland eignen, würde nach Berechnungen der DGS ausreichen, um eines der großen Braunkohlekraftwerke im Land stillzulegen und damit den schädlichen CO2-Ausstoß wesentlich zu senken.

 

Bildquelle: © sandra zuerlein - Fotolia.com

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