Oft übersehen: die Baunebenkosten!

Hamburg (ots) - Der Kauf oder Bau eines Eigenheims sollte immer ausreichend durchdacht sein. Besonders die Finanzierung muss gut kalkuliert und auf einer soliden Grundlage aufgebaut werden. Oft vergessen oder schätzen Bauherren die Baunebenkosten falsch ein. "Neben der eigentlichen Baufinanzierung kommen auf den Bauherren Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren und häufig auch eine Maklerprovision zu. Diese Kosten können bis zu 15 Prozent vom Kaufpreis des Hauses betragen und sollten aus eigenen Mitteln aufgebracht werden, denn Banken finanzieren sie üblicherweise nicht im Rahmen des günstigen Hypothekenzinses mit", rät Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.

Kosten des Notars

Der Kauf eines Grundstückes kann nur mit einer beglaubigten Urkunde durch den Notar abgewickelt werden. Diesen notariell beglaubigten Kaufvertrag kann der Bauherr leider nicht umgehen, da es im Gesetzbuch verankert ist. Die Kosten für den Notar hängen auch von dem Kaufpreis des Grundstückes ab und belaufen sich meist auf 1 bis 1,5 Prozent.

Grunderwerbssteuer

Für jeden Kauf einer Immobilie fällt die Grunderwerbssteuer an. Diese liegt, je nach Bundesland bei 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises. "Hierbei ist zu beachten, dass sich die Grunderwerbssteuer häufig ändert, da die Länder frei über sie bestimmen können", rät Scharfenorth. Die Übersicht zeigt die aktuelle Grunderwerbssteuer nach Bundesland. Die Steuer erhöht sich sogar noch, wenn das Grundstück nicht von privaten Käufern oder über den Makler, sondern vom Bauträger erworben wurde. Ist in dem notariell beglaubigten Kaufvertrag auch die Summe für das Eigenheim enthalten, wird die Grunderwerbssteuer am dadurch erhöhten Gesamtkaufpreis bemessen.

Grunderwerbsteuern der jeweiligen Länder

Bundesland

Steuersatz (%)

Baden-Württemberg

5,00

Berlin

6,00

Brandenburg

6,50

Bremen

5,00

Hamburg

4,50

Bayern

3,50

Sachsen

3,50

Thüringen

5,00

Hessen

6,00

Mecklenburg-Vorpommern

5,00

Niedersachsen

5,00

Nordrhein-Westfalen

6,50

Rheinland-Pfalz

5,00

Saarland

6,50

Sachsen-Anhalt

5,00

Schleswig-Holstein

6,50

 

*Wert der Erhöhung ab 1.07.2015

Grundbucheintrag

Das Eigentum am Grundstück kann nur auf den Käufer übergehen, wenn es einen Grundbucheintrag gibt. In der Regel werden die Kosten für den Grundbucheintrag in der Notarrechnung mit aufgeführt. Sie machen dabei etwa die Hälfte der Notarkosten aus.

Die Kosten des Maklers

Es gibt heutzutage nicht mehr viele Grundstücke oder Immobilien, die ohne einen Makler erworben werden können. Im Normalfall beauftragt der Kunde also den Makler mit der Suche nach einem geeigneten Objekt. Scharfenorth gibt zu bedenken, dass Makler sich diese Dienste mit einer Courtage von 3,5 bis 7 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer, je nach Lage des Grundstückes, bezahlen lassen.

Weitere Kosten

Auch wenn diese Punkte alle erledigt sind, kommen weitere Ausgaben auf den Bauherren zu. Bevor das Haus gebaut werden kann, sind Bauantrag und Baugenehmigung einzuholen. Auch für die Vorbereitung und Einrichtung der Baustelle fallen Posten an. Dazu gehören beispielsweise die Erschließung des Grundstücks für Baufahrzeuge sowie Anschlüsse für Strom, Gas und Wasser. Außerdem sollte sich der Bauherr gegen etwaig eintretende Risiken versichern. Dazu zählen eine Haftpflichtversicherung oder eine Wohngebäudeversicherung. Vor dem Hausbau sollten Bauherren sich in jedem Fall über alle anfallende Nebenkosten und andere baubedingte Gebühren informieren und diese in ihr Vorhaben mit einrechnen. 

 

Bildquelle: Sergey Nivens - Fotolia.com

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