Dass die technische Seite des Baumfällens einiger Erklärung bedarf, ist selbstverständlich. Birgt doch die Arbeit zahlreiche Gefahren, die es von Beginn an zu vermeiden gilt. Doch auch die organisatorischen Details sollten nicht außer Acht gelassen werden. Selbst der Baum auf dem Privatgrundstück darf nämlich in Deutschland nicht einfach so umgehauen werden. Nach den Regelungen von Naturschutzgesetz, Baumschutzverordnung und Bundeskleingartengesetz haben die Behörden der Gemeinden und Städte hierbei immer noch das letzte Wort. Worauf also ist bei der Baumfällung zu achten?

Die Ausgangslage

Dass Baumfäll-Arbeiten ausschließlich zwischen dem 30. September und 1. März durchgeführt werden dürfen, um eine Gefährdung der Nist- und Brutstätten unserer Vögel auszuschließen, wissen inzwischen die meisten Garten- und Grundstücksbesitzer. Weniger bekannt ist hingegen, dass bestimmte Baumarten auch darüber hinaus geschützt sind und nur mit einer gültigen Genehmigung des Ordnungsamts gefällt werden dürfen. Daher sollte zunächst die genaue Ausgangssituation auf dem eigenen Grund untersucht werden, ehe mit den konkreten Vorbereitungen der Rodungsaktion begonnen wird. Wichtig wären folgende Aspekte:

  • Ist auf dem Grundstück genügend Platz vorhanden, damit der Baum gefahrlos fallen kann (Nachbargrundstück bzw. Nähe zum eigenen Haus/ Gartenlaube unbedingt mit berücksichtigen)?
  • Steht der Baum gerade oder auf einem Hang und passt er von seiner Größe her, damit die Fällung noch selbst durchgeführt werden kann (sind eventuell Helfer nötig)?

Die Fällgenehmigung

Nichts geht ohne Genehmigung! Die Kosten für eine Baumfällgenehmigung betragen zwischen 25 und 85 Euro, sie unterscheiden sich regional teils erheblich. Eine behördliche Zustimmung ist ab einem Stammumfang von 80 cm  erforderlich. Gemessen wird dabei in einer Höhe zwischen 80 und 130 cm ab dem Erdboden.

Im Zweifelsfall ist immer ein Besuch im örtlichen Bauamt angeraten, da illegales Fällen mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Handelt es sich dagegen um einen Obstbaum, gelten andere Festlegungen. Diese sind im Bundeskleingartengesetz geregelt.

© dieter76 | Das Baumfällen ist keine leichte Aufgabe. Klar also, dass erst noch die erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden müssen,…

Die Ausrüstung

Am einfachsten gelingt die Fällung größerer Bäume mit breitem Stamm, wenn eine hochwertige Kettensäge zur Verfügung steht. Werden solche Arbeiten öfter durchgeführt, lohnt es sich, eine eigene Säge anzuschaffen. Ansonsten können arbeitstechnisch sichere Geräte auch in den gängigen Baumärkten ausgeliehen werden. Hier, wie auch in vielen landesweiten Forstbetrieben, können besonders Heimwerker mit Anfängerkenntnissen einen Motorsägenkurs buchen, der das Handling mit den Hochleistungsmaschinen bedeutend einfacher und sicherer macht. Darüber hinaus werden ein oder mehrere Fällkeile benötigt, mit der sich die Fallrichtung des Stammes sehr zielgenau steuern lässt.

Selbst wenn es sich nur um einen einzelnen Baum handeln sollte. Auf eine professionelle Schutzbekleidung und entsprechende Sicherheitsausrüstung darf auf keinen Fall verzichtet werden. Konkret beinhaltet die Mindestausstattung für Baumfällarbeiten folgende Ausrüstung:

  • feste und eng anliegende Bekleidung (Schnittschutzhose)
  • Sicherheitsschuhe (möglichst mit Stahlkappen oder Schnittschutzschuhe)
  • Schutzhandschuhe, Schutzbrille sowie Schutzhelm (mit Visier)
© Pixelwolf2 | Gerade bei der Baumfällung kommt es auf eine angemessene Schutzausrüstung an. Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe…

Die Sicherungsvorkehrungen

Bevor es dann mit der Baumfällung losgehen kann, muss der gesamte Gefahrenbereich um den Baum herum weitläufig abgesichert werden. Als Sicherheitsbereich gilt ein Radius der zweifachen Baumlänge. In diesem dürfen sich während der Arbeiten nur eingewiesene Personen und Helfer, die aktiv am unmittelbaren Geschehen beteiligt sind, aufhalten.

Sollte sich ein Gehweg in der Nähe befinden,werden am besten zusätzliche und farblich auffällige Warnschilder oder Absperrbänder eingesetzt. Fällt der Raum zum Nachbarn oder zu empfindlichen Bereichen wie Spielplätzen gar zu klein aus, ist es vorzuziehen, den Baum von oben nach unten in Teilen abzutragen. 

© etfoto | Sollte sich der Baum an einer Engstelle zwischen zwei Gebäuden befinden oder in der Nähe öffentlicher Bereiche stehen, empfiehlt…

Die Vorgehensweise

Sind alle Sicherheitsvorkehrungen getroffen, kann mit der Fällung begonnen werden. Die gewerblichen Profis verwenden die Fallkerbanlage, eine besonders sichere Sägetechnik. In die Seite, auf die der Baum später fallen soll, wird eine waagerechte Fallkerbe (Sohlenschnitt) gesägt, die eine Tiefe von ca. 20 bis 30 Prozent, vom Stammdurchmesser ausgehend, haben muss. Anschließend erfolgt der Dachschnitt, der im 45°-Winkel und von oben nach unten angesetzt wird.

Von der gegenüberliegenden Seite wird nun der Fällschnitt durchgeführt. Begonnen wird er einige Zentimeter oberhalb der Fallkerbe, was jetzt dazu führt, dass der Baum Übergewicht bekommt und in seine vorbestimmte Richtung fällt. Gelingt das nicht auf Anhieb, wird das zusätzliche Einschlagen der bereitliegenden Keile für einen kontrollierten Fall sorgen. Ausführlicher behandeln wir das Vorgehen in unserem Praxis-Artikel Baum selber fällen.

© cherokee4 | Da ist etwas wirklich schiefgelaufen! Damit solche Horror-Szenarien ausbleiben, muss auch die Sägetechnik passen. Profis…

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